Guten Tag Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt. Diese läuft noch bis zum 02.10.2015. Nun habe ich mich entschieden das dritte Jahr direkt anzuhängen. Soweit ich weiß muss ich den Arbeitgeber nur rechtzeitig informieren ohne dass er zustimmen muss, richtig? In meinem Fall gibt es allerdings die Besonderheit, dass mein alter AG das Büro verkauft hat. Es hat ein Betriebsübergang stattgefunden. Alle Arbeitsverträge haben weiterhin Bestand. Ich richte die Verlängerung nun also an den neuen Arbeitgeber. Hat er die Möglichkeit das dritte Jahr abzulehnen oder spielt der Betriebsübergang bei bestehendem Vertrag keine Rolle? Vielen Dank schon jetzt. Viele Grüße Kathrin L.
von Clarabella am 18.02.2015, 17:15