Hallo Frau Bader, unser Kind ist im April 2013 geboren. Entsprechend habe ich ein Jahr Elternzeit beantragt. Nun gab es leider diverse Unstimmigkeiten bzgl. meiner Rückkehr, so dass ich je nach dem wie es später am Arbeitsplatz läuft, ggf. auf ein weiteres Jahr Elternzeit zurückgreifen möchte. Nach meinem Kenntnisstand ist mit dem Antrag des ersten Jahres das zweite Jahr "verwirkt", da ich beide Jahre gleichzeit hätte beantragen müssen. Wie aber verhält es sich mit dem dritten Jahr der Elternzeit, welches bis zum 8. Geburtstag übertragen werden kann. Kann dieses ggf. noch im Nachgang beantragt werden? Ich nehme an, der Arbeitgeber muss dem Übertrag zustimmen. Ist er bei eine Ablehnung an konkrete Gründe gebunden oder kann das willkürlich erfolgen? Danke im Voraus für Ihre Antwort.
von Kalendula am 19.01.2014, 14:14