Hallo Frau Bader, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 28.2.2001 im Krankenhaus und bis zum Ablauf EZU beantragt. Nun ziehen wir am 15.12. nach Dortmund, 400 KM von unserem jetztigen Wohnort entfernt. Da mein Mann eine berufliche Weiterbildung macht, muß ich wieder arbeiten gehen. Mein neuer Arbeitgeber (wieder Krankenhaus) möchte mich gerne schon zum 1.2. einstellen. Wenn ich aber meine jetztige Stelle kündige, muß ich ja das Weihnachtsgeld zurücktzahlen und das können wir uns z.Z. nicht leisten. Kann ich schon im Febuar bei meinem neuen Arbeitgeber die erlaubten 19 Std im EZU arbeiten? Muß ich mir das vorher von meinem alten Arbeitgeber bestätigen lassen? Muß er mir das erlauben oder kann er sagen: Sie könnten ja hier 19 Std arbeiten? Vielen vielen Dank für Ihre Mühe! Liebe Grüße, Jannicke
Mitglied inaktiv - 12.12.2000, 14:35