Dringend:Teilzeitarbeit bei "fremden" Arbeitgeber?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Dringend:Teilzeitarbeit bei "fremden" Arbeitgeber?

Hallo Frau Bader, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 28.2.2001 im Krankenhaus und bis zum Ablauf EZU beantragt. Nun ziehen wir am 15.12. nach Dortmund, 400 KM von unserem jetztigen Wohnort entfernt. Da mein Mann eine berufliche Weiterbildung macht, muß ich wieder arbeiten gehen. Mein neuer Arbeitgeber (wieder Krankenhaus) möchte mich gerne schon zum 1.2. einstellen. Wenn ich aber meine jetztige Stelle kündige, muß ich ja das Weihnachtsgeld zurücktzahlen und das können wir uns z.Z. nicht leisten. Kann ich schon im Febuar bei meinem neuen Arbeitgeber die erlaubten 19 Std im EZU arbeiten? Muß ich mir das vorher von meinem alten Arbeitgeber bestätigen lassen? Muß er mir das erlauben oder kann er sagen: Sie könnten ja hier 19 Std arbeiten? Vielen vielen Dank für Ihre Mühe! Liebe Grüße, Jannicke

Mitglied inaktiv - 12.12.2000, 14:35



Antwort auf: Dringend:Teilzeitarbeit bei "fremden" Arbeitgeber?

Liebe Jannicke, TZ im EU bei einem anderen AG geht nur mit schriftl. Zustimmung des alten AG (Ablehnung muß schriftl innerhab von 4 Wo. begründet werden). Erklären Sie dem AG die Sache- klappt bestimmt. Wenn Sie den Urlaub nach dem EU nicht mehr nehmen können, muß er abgegolten werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.12.2000



Antwort auf: Dringend:Teilzeitarbeit bei "fremden" Arbeitgeber?

Habe was vergessen: Mir stehen noch 18 Tage Urlaub zu, die ich aufgrund eines Beschäftigungsverbotes während der Schwangerschaft nicht nehmen konnte. Müsse dies mir nun ausbezahlt werden, weil ja mein Vertrag endet und ich bis dahin EZU habe? Oder verfällt mein Anspruch? Vielen Dank nochmal! Jannicke

Mitglied inaktiv - 12.12.2000, 14:53



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