Dringend-muß ich das annehmen?/an alle

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Dringend-muß ich das annehmen?/an alle

Liebe Frau Bader. Ich bin jetzt seit April alleinerziehend mit drei Kindern im alter von 3j,4j und 17 Monaten. Da ich bis 2001 meine Ausbildung gemacht habe und seitdem mich immer in der Elternzeit befunden habe mußte ich einen Antrag auf AlG I stellen und bekomme nun teilweise AlG I sowie die Differenz zum Grundbedarf nach Hartz IV vom AlG II. Nun mußte ich mich auf Grund eines Vermittlungsvorschlags vom Arbeitsamt bei einer Stelle bewerben die mich auch zu sofort nehmen würden nur müßte die Betreuung der Kinder sicher gestellt werden und ich müßte mir ein Auto anschaffen wofür ich ein Darlehen vom Arbeitsamt bekäme.Da ich aber momentan schon eine Menge Schulden am Hals habe möchte ich eigentlich nicht noch weitere Schulden auf mich nehmen. Muß ich das Angebot vom Amt bezüglich des Darlehens annehmen und bin ich überhaupt verpflichtet meine Kinder gerade meinen jüngsten von anderen Personen beaufsichtigen zu lassen, bzw muß ich arbeiten gehen? Beim Amt muß man ja angeben dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht auch wenn man dieses nicht ist. Vielleicht können Sie mir ja weiterhelfen denn ich möchte ja keine Kürzung erhalten weil ich irgend eine Falsche Aussage beim Amt machen könnte. Vielen Dank im Vorraus und liebe Grüße Eileen

Mitglied inaktiv - 29.06.2006, 21:59



Antwort auf: Dringend-muß ich das annehmen?/an alle

..da gibt es nichts mehr hinzuzufügen

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2006



Antwort auf: Dringend-muß ich das annehmen?/an alle

hallo, du erhälst doch leistungen vom amt somit stehst du dem markt zur verfügung. sei bitte vorsichtig mit den äußerungen denn sonst könnte man denken dass du nur leistungen haben willst aber gar nicht arbeiten magst. freue dich doch einen job zu bekommen. ich denke mal ae mit 3 so kleinen kindern bekommst du nicht jeden tag ein job angebot. ich würde es annehmen auch um irgendwelche kürzungen bzw. sperrungen vom amt nicht zu bekommen. sina

Mitglied inaktiv - 30.06.2006, 08:22



Antwort auf: Dringend-muß ich das annehmen?/an alle

Erst mal Danke für deine Antwort. Das Problem an der Situation ist leider dass ich schon über 2000 Euro an Schulden habe und ehrlich gesagt nicht bereit bin mich für einen Job weiterhin zu verschulden. Vor allem ist es ja mit der Anschaffung eines Auto nicht getan-Steuern, Versicherungen,Benzin und Reperaturen wollen ja auch bezahlt werden. Sicher bin ich froh dass mir ein Job angeboten wurde aber gerade weil die Kinder nun gerade so kurz nach der Trennung von einer für sie fremden Person betreut werden sollen mache ich mich Gedanken über deren psychische Entwicklung, d.h erst geht der Papa und jetzt läßt uns die Mama auch allein-das macht mit nun mal schon schwer zu schaffen...

Mitglied inaktiv - 30.06.2006, 09:00



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Hallo, also ich finde wenn man ALG I bezieht muss dem Markt auch zur Verfügung stehen. Du hast doch angegeben das du 100% verfügbar bist. Ich denke du musst schon ehrlich sein und sagen das du die Kinder nicht unterkriegst bzw. keinen Babysitter hast. Falls du von dir selber aus sagst du möchtest nicht das jemand anderes auf sie aufpasst, kann ich nur sagen das du das hättest früher berücksichtigen müssen. Kurz: Stehst du nicht zur Verfügung und lehnst ein Angebot ohne trifftigen Grund ab steht dir kein ALG I zu!!! Trotzdem alles Gute!

Mitglied inaktiv - 30.06.2006, 09:34



Antwort auf: Dringend-muß ich das annehmen?/an alle

Hallo ! Da Du sagst Du möchtest nicht , daß die Kinder fremdbetreut werden , steht Dir auch kein Alg1 zu. Denn so stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Du kannst also höchstens Alg 2 bekommen ! lg safrarja

Mitglied inaktiv - 30.06.2006, 10:36



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Dazu muß ich noch hinzufügen, dass ich nach der Trennung Alg II beantragt habe, die Arge sich nach 3 Wochen meldete und mir sagte dass ich noch Restanspruch auf ALG I habe. Somit mußte ich den Antrag auf Alg I stellen und sagte meiner Vermittlerin auch dass meine Kinder nicht versorgt sind. Dazu meinte sie ich müsse dieses aber angeben um Alg I zu erhalten und da ich ja mal gearbeitet habe muß dieser Anspruch erst abgegolten werden bevor ich nur das ALG II erhalte. So ist leider momentan die rechtlage-hätte ich vor meinen Kindern nicht gearbeitet hätte ich jetzt Anspruch auf ALg II und könnte für meine Kinder da sein, so aber wiederrum mußte ich die Angabe machen dass die Kinder versorgt wären und das obwohl ich sagte das für die Betreuung keine Möglichkeit besteht-deutsch Rechtslage!!!!

Mitglied inaktiv - 30.06.2006, 11:57



Antwort auf: Dringend-muß ich das annehmen?/an alle

Hallo, sag denen klipp und klar, das Du keinen Betreuer für die Kinder hättest! Der Staat würde zahlen, da dein jüngstes Kind ja unter 3 Jahren ist! Viel Erfolg

Mitglied inaktiv - 30.06.2006, 13:29