Frage: Dringend , gern auch an alle

Ich habe von der hiesigen Wasserwirtschaft gerade ein Schreiben bekommen dass uns ab kommenden Dienstag das Wasser abgedreht wird, weil unser Vermieter seit vorigem Jahr nicht mehr gezahlt hat. Wir haben aber fleißig die Abschläge mit den Nebenkosten an ihn bezahlt. Die Wasserwirtschaft meint sie könne nix für mich tun. Der Vermieter ist nicht erreichbar. Ich habe 3 Kinder darunter einen Säugling, ohne Wasser das geht nicht! Was kann ich tun um das abzuwenden? Wasserwerk meinte ich könne die offenen Forderungen ja begleichen, diese belaufen sich auf 800,00€, das Geld hab ich nicht.

Mitglied inaktiv - 19.05.2010, 11:29



Antwort auf: Dringend , gern auch an alle

Hallo, Vermieter anrufen u Druck machen. Ansonsten die nächsten Mieten einbehalten u zahlen - wenn Sie das nicht können, ist es schlecht. Nach meiner Kenntnis darf Wasser grds. abgestellt werden. Ich glaube, ich würde mir einen RA vor Ort suchen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.05.2010



Antwort auf: Dringend , gern auch an alle

Danke Frau Bader, könnten wir auf grund der tatsache auch fristlos au8sziehen, wir wären nämlich ohnehin ende juni ausgezogen, die neue wohnung ist zwar noch nicht renoviert aber frei Danke für Ihre Mühe

Mitglied inaktiv - 19.05.2010, 12:01



Antwort auf: Dringend , gern auch an alle

Hallo So ein fieser Vermieter, geht gar nicht. Versucht so schnell wie möglich in die neue Wohnung zu kommen, das finanzielle regelt sich danach sicherlich. Ihr könnt ja alles nachweisen, dass ihr bezahlt habt, die Wasserwerke belgegen, dass es da nicht angekommen ist. Säugling und kein Wasser ist der Horror und das ihr da rauskommt geht erstmal vor ! Ihr könnt auch dann zum Mieterschutzbund gehen, die helfen viel, sind aber wohl günstiger als ein Anwalt. Wünsche Euch, dass ihr das schnell und relativ stressarm über die Bühne bringt. Beim Mieterschutzbund können sie Euch auch sagen wie das mit der fristlosen Kündigung aussieht, vielleicht könnt ihr im Juni wirklich schon sparen.

Mitglied inaktiv - 19.05.2010, 12:16



Antwort auf: Dringend , gern auch an alle

Hallo, ob man es rechtlich kann mag schwierig sein. Ich würde es einfach machen - soll er es doch hinterher gerichtlich klären. Kündigung schriftlich per Boten/ Einschreiben mit Rückschein Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.05.2010



Antwort auf: Dringend , gern auch an alle

Genau dasselbe ist uns vor Jahren passiert. Das Haus wurde an eine Erbengemeinschaft uebergeben und keiner zahlte die Wasserrechnung. Als es abgestellt werden sollte, haben wir im Haus gesammelt, die Rechnung bezahlt und dann mit der naechsten Miete verrechnet. Alles per Einschreiben/Rueckschein dokumentiert.

Mitglied inaktiv - 19.05.2010, 23:01