Hallo, gesetzt den Fall eine Mutter hat ihr Kind am 27.8.2011 geboren und daraufhin bis zum 15.7.2013 Elternzeit beantragt. Leider aus jetziger Sicht nicht die vollen 24 Monate aus arbeitsorganisatorischen Gründen und da sie davon ausging, nach knapp 2 Jahren wieder arbeiten zu gehen. Ein Jahr Elternzeit hat sie dem AG jedoch mitgeteilt hebt sie sich für einen späteren Zeitpunkt noch auf (Formular). Jetzt möchte sie noch um 1 weiteres Jahr verlängern. Sie ist alleinerziehend, sie und das Kind waren häufig krank in den letzten Monaten. So wie ich das lese, ist sie nun auf die Zustimmung des Arbeitgebers angewiesen, oder? (da die 24 Monate nicht voll genommen wurden). Gibt es besondere Umstände (z.b. Krankheit, Alleinerziehend) unter denen der Arbeitgeber eher zustimmen muss?? Im November hat sie in einem formlosen Schreiben (was bis dahin abzugeben war) ihren Wunsch nach Teilzeit nach Ende der Elternzeit geäußert. In diesem Schreiben hat sie allerdings auch die Rückkehr an den Arbeitsplatz zum 15.7. erklärt. Die Teilzeitvereinbarung liegt vertraglich vor. Ist nun überhaupt eine Verlängerung der Elternzeit noch möglich? Wenn ja, muss der AG zustimmen und kann er seine Zustimmung einfach verweigern? Bitte schnell antworten! Sie hat auch noch festgestellt, dass sie bis zum Fr den Antrag abgeben muss (Frist von 3 Monaten wünscht der Arbeitgeber). Wie wäre eine offizielle Frist? Vielen lieben Dank für Aufklärung!!
von glueckskind29 am 11.04.2013, 00:50