Hallo! Ich bin derzeit in der 28. SSW (Mutterschutz beginnt am 15.10., ET 27.11.) und arbeite in einer kleinen Anwaltskanzlei (2 RAe, 2 Angestellte, 1 Azubi). Heute bekam ich nun einen Anruf von meinem Arbeitgeber. Er spielt nun mit dem Gedanken, mich 4 Monate nach der Entbindung zu kündigen, selbstverständlich würde er vorher die Zustimmung bei der Behörde hierzu einholen. Des Weiteren sagte er mir, da ich anstrebe mit Beginn des Mutterschutzes von München nach Hannover (zum Kindsvater) zu ziehen, hätte ich wohl keinen Anspruch auf 2 oder 3 Jahre Elternzeit bei ihm in München. Leider habe ich bis jetzt keine genaueren Informationen hierüber erhalten können, ich weiß also nicht wirklich, ob dies nun der Wahrheit entspricht. Er möchte sich nun nächste Woche mit mir in Verbindung setzen und die weitere Vorgehensweise mit mir besprechen. Kann mir der Umzug denn wirklich zum Verhängnis gemacht werden? Und angenommen er bekommt die Kündigung durch, wäre ich doch gezwungen mich arbeitslos zu melden, aber zur Verfügung stehen möchte ich das erste Jahr meines Babys nicht wirklich, wenigstens da möchte ich für meinen Sohn da sein. Angenommen ich verweigere beim Arbeitsamt die „Verfügbarkeit“ und erhalte dadurch keine Leistung, bin ich dann wenigstens krankenversichert über das Arbeitsamt? Der Kindsvater und ich werden zusammenziehen, aber verheiratet sind wir nicht und wir streben dies vorerst auch nicht an. Vielen Dank im Voraus!
Mitglied inaktiv - 30.08.2004, 23:34