Frage: Dringend ! Brauche Hilfe !

Hallo, liebe Frau Bader. Ich bin seit 05/99 erst mit dem ersten Kind und seit 05/01 mit dem zweiten Kind im Erziehungsurlaub(EU). (oder Elternzeit) Ich habe nach der Geburt des zweiten Kindes bei meinem AG 3 Jahre EU angegeben. Nun bekomme ich im Januar das letzte Mal Erziehungsgeld für mein zweites Kind. Habe aber EU bis Mai angegeben. Kann aber eh nicht wieder zu meinem alten AG, müßte tausend Schulungen (bis abends) machen, mit 2 Kindern nicht möglich.Nun habe ich mich auf dem Arbeitsamt erkundigt, ich hätte wieder Anrecht auf Arbeitslosengeld. Doch wenn ich selbst kündige oder einen Aufhebungsvertrag mache, bekomme ich ja eine Sperrfrist. Und mein AG kann mich nicht kündigen, da ich ja noch im EU bin. Verzwickt und zugenäht. Was kann ich denn nun machen ? Ich danke Ihnen schon einmal im Vorraus, in der Hoffnung, daß sie mir einen guten Rat geben können. Ihre Anja

Mitglied inaktiv - 06.01.2004, 01:32



Antwort auf: Dringend ! Brauche Hilfe !

Hallo, reden Sie doch mal mit der Aufsichtbehörde (Gewerbeaufsichtamt) vielleicht stimmen die der Kü durch den Ag zu? Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.01.2004