Dringend !!! Bitte schnell beantworten. Kü im Eu

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Dringend !!! Bitte schnell beantworten. Kü im Eu

Hallo Frau Bader !!! Ich habe sie schon mal wegen der Kü im EU gefragt und habe mich daraufhin mit dem Aufsichtsamt in Verbindung gesetzt. Ich habe nach meiner schrift. und telef. bitte an meiem AG kurz darauf einen Brief erhalten das die Firma die Genehmigung eingeholt hat. Heute habe ich vom Gewerbeaufsichtsamt eine Stellungnahme bekommen die ich zurückschicken muss. Nun ist meine frage, was mir passieren kann wenn die Aufsichtsbehörde die Genehmigung gibt, das man mich kündigen kann ? Ich bin doch dann garnicht mehr Versichert, oder ? Bekomme ich dann noch weiterhin Erziehungsgeld ? Haben wir dann überhaupt noch anspruch auf irgendeine finazielle Unterstützung ? Arbeitslosengeld bekomme ich ja nicht. vielen dank

Mitglied inaktiv - 21.06.2001, 22:40



Antwort auf: Dringend !!! Bitte schnell beantworten. Kü im Eu

Liebe Mona, ja, EG erhalten Sie weiter. Wieso erhalten Sie kein Arbeitslosengeld? Damit wären Sie auch weiter beitragsfrei kk-versichert. Ansonsten können Sie nur Sozialhilfe beantragen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.06.2001