Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet nach reichlich zwei Jahren (meine Tochter ist am 23.08.05 geb.) am 30.09.07. Genau so habe ich meinen Erziehungsurlaub schriftlich bei meinem Arbeitgeber beantragt. Nach aktueller Information hat sich auf meinem Arbeitsplatz eine personelle Veränderung ergeben, so dass ich per 01.06. oder 01.07.07 wieder anfangen muss. Wenn ich eine negative Bestätigung meinem Arbeitgeber gebe, steht mein Arbeitsplatz mir (am 01.10.07) nicht mehr zur Verfügung. So mein Arbeitgeber … Meine Fragen: Kann mein Arbeitgeber mich so unter Druck setzen und auf vorzeitigen Beginn bestehen? Wie lange muss der Arbeitgeber mir meinen oder einen Arbeitsplatz zur Verfügung (frei halten) stellen? Muss die Stelle meiner Qualifikation entsprechen oder kann das irrend eine Stelle sein? Wenn ich dem vorzeitigen Beginn ablehne, welche Kündigungsfristen muss er einhalten (Eintritt 15.11.97) ? Vielen Dank für eine Antwort. florely
Mitglied inaktiv - 29.04.2007, 13:10