Frage: Doppelunterhalt

Hallo ! Also die Sache ist ein bischen komplexer, also sorry für den langen Text schon vorweg. Mein Lebensgefährte und Vater meines dreijährigen Sohnes hat aus seiner Ehe noch 3 Kinder für die er auch regelmößig Unterhalt zahlt. Da er zwischenzeitlich arbeitslos wurde und der Unterhalt per Gericht neu berechntet werden sollte stellte er auf anraten seines Anwaltes vorübergehend die Zahlungen ein und deponierte das Geld auf einem gesonderten Konto. Seine Exfrau ließ darauf anteilig sein Arbeitslosengeld pfänden. 2 Monate später war er wieder in Arbeit die Unterhaltsverhandlungen abgeschlossen und er hat den rückständigen Unterhalt auch nachgezahlt. Nun ist er wieder arbeitslos und die Pfändung läuft wieder weil seine Exfrau sie nie zurückgenommen hat und es auch nach mehrmaligen aufforderungen nicht tut. Er zahlt den Ihr zustehenden Unterhalt in voller Höhe und nebenbei wird ihm noch Unterhalt nach uraltem Titel gepfändet. Somit bleibt für meinen Kleinen gar nichts. da wir zusammen leben kann ich auch keinen Vorschuss beantragen. Habe ich eine Möglichkeit sie zu verklagen? Wenn ja auf was ? Sie müssen wissen ich bin nicht Rachsüchtig aber es ist nicht das erste mal und da die Dame seit 14 Jahren auch nicht mehr arbeiten war wird sie den überzahlten Unterhalt wohl auch nie zurückzahlen können. Danke, verzweifelte Justinmama

Mitglied inaktiv - 24.09.2004, 10:59



Antwort auf: Doppelunterhalt

Hallo, wenn sie den Betrag pfändet u er parallel freiwillig zahlt, muss die Pfändung analtlich gestoppt werden u ein Aufrechnung mit der Überbezahlung stattfinden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.09.2004



Antwort auf: Doppelunterhalt

HI! Ein ähnliches Problem hatten wir auch mal. Jedenfalls hat mein Mann Unterhalt für seinen ersten Sohn gezahlt und gleichzeitig lief die Pfändung. Er hat sich dann mit dem zuständigen Jugendamt in Verbindung gesetzt. Die haben alles aufgerechnet und ihm den zu viel bezahlten Unterhalt (sprich: den Pfändungsbetrag)zurück erstattet. Die Mutter bekommt nur den Betrag an Unterhalt überwiesen, der ihr zusteht. Der Rest verbleibt weiterhin auf dem Unterhaltskonto. Ihr bekommt also das Geld vom Amt zurück und nicht von der Mutter, so dass ihr keine Angst haben müsst, dass das Geld futsch ist. LG Nadine

Mitglied inaktiv - 25.09.2004, 11:35