Frage: Doppelte Staatsbuergerschaft?

Hallo, ich bin Deutsche, mein Mann Belgier und unser Sohn ist vor 4 Monaten hier in Belgien geboren. Als Sohn meines Mannes hat er die belgische Staatsbuergerschaft bekommen, da wir auch in Belgien leben. Koennte mein Sohn aufgrund der doppelten Staatsbuergerschaft auch noch die deutsche Staatsbuergerschaft annehmen, welche Vor- oder Nachteile haette dies fuer ihn?

Mitglied inaktiv - 06.01.2002, 19:40



Antwort auf: Doppelte Staatsbuergerschaft?

Hallo, es kommt auf die einzelnen Länder drauf an, ob das Kind in einem betsimmten Alter wählen muß (so um die 16) oder sein Leben lang beide behalten kann. Dies weiß das jeweilige Konsulat. Geben Sie doch mal in meinem Forum in die Suchmaschine "Staatsbürgerschaft" ein, da kommen viele Beiträge mit den unterschiedlichsten Konstellationen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.01.2002



Antwort auf: Doppelte Staatsbuergerschaft?

Er kann. Vorteile hat es nicht sooo besonders viele, weil ja beides EU-Staatsbürgerschaften sind, aber es könnte mal praktisch werden, insofern würde ich ihn zumindest bei der deutschen Botschaft anmelden. Nachteile hat es meines Wissens keine, aber ich würde mich vorsichtshalber mal danach erkundigen, ob er im Zweifel doppelten Wehrdienst ableisten müßte. Ich meine aber, daß dem nicht so ist. Ach so, noch ein Vorteil wäre, daß Du ihn in Deinen Paß eintragen lassen kannst, was praktisch ist wenn Du mal mit ihm alleine verreisen möchtest. Schöne Grüße, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 07.01.2002, 11:19