Frage: Doppelname

Hallo! Wie verbindlich sind Doppelnamen, z.B. Lara-Marie. Wenn sie als Erwachsene nur Lara genannt werden möchte - geht das auch bei Unterschriften im Büro, auf der ec-Karte oder anderen Formularen? Oder wenn sie beim Arzt o.ä. nach ihrem Vornamen gefragt wird - kann sie dann einfach nur Lara sagen? Oder kann man den Bindestrich auch "streichen" lassen? Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße!

Mitglied inaktiv - 06.05.2006, 12:05



Antwort auf: Doppelname

Hallo, Doppelnamen mit Bindestrich z.B. Kai-Uwe, die im Geburtseintrag so verzeichnet wurden, müssen auch mit Bindestrich in den amtlichen Dokumenten (z.B. bei einer Unterschrift) erscheinen. Der Rufname heißt natürlich in diesem Falle - zumindest amtlich - "Kai-Uwe" und nicht etwa Kai oder Uwe für sich alleine. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.05.2006



Antwort auf: Doppelname

Sie kann sich Lara Marie oder Lara-Marie rufen lassen - bleibt jedem selbst überlassen. Unterschreiben muss sie mit dem vollem Vornamen (bei Behörden)

Mitglied inaktiv - 06.05.2006, 15:58



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