Hallo!
Wie verbindlich sind Doppelnamen, z.B. Lara-Marie. Wenn sie als Erwachsene nur Lara genannt werden möchte - geht das auch bei Unterschriften im Büro, auf der ec-Karte oder anderen Formularen? Oder wenn sie beim Arzt o.ä. nach ihrem Vornamen gefragt wird - kann sie dann einfach nur Lara sagen? Oder kann man den Bindestrich auch "streichen" lassen?
Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße!
Mitglied inaktiv - 06.05.2006, 12:05
Antwort auf:
Doppelname
Hallo,
Doppelnamen mit Bindestrich z.B. Kai-Uwe, die im Geburtseintrag so verzeichnet wurden, müssen auch mit Bindestrich in den amtlichen Dokumenten (z.B. bei einer Unterschrift) erscheinen. Der Rufname heißt natürlich in diesem Falle - zumindest amtlich - "Kai-Uwe" und nicht etwa Kai oder Uwe für sich alleine.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.05.2006
Antwort auf:
Doppelname
Sie kann sich Lara Marie oder Lara-Marie rufen lassen - bleibt jedem selbst überlassen. Unterschreiben muss sie mit dem vollem Vornamen (bei Behörden)
Mitglied inaktiv - 06.05.2006, 15:58