Direktversicherung während der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Direktversicherung während der Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe Fragen zu meiner Direktversicherung während der Elternzeit. Ich habe bei meinem Arbeitgeber eine Direktversicherung abgeschlossen (noch nach altem Recht mit pauschaler Besteuerung durch den Arbeitgeber). Hierfür wird mir jedes Jahr ein Festbetrag vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld abgezogen. Nachdem ich nun im zweiten Jahr der Elternzeit kein Elterngeld mehr erhalte, fragte mein Arbeitgeber nach, ob ich die Versicherungsprämie selber bezahlen möchte oder der Vertrag ruhend gestellt werden soll. Ich habe mich dafür entschieden, die Versicherungsprämie selber zu zahlen, weil ich davon ausging, dass der Vertrag dann einfach weiterläuft und sich nichts ändert. Nun erhielt ich aber ein Schreiben meines Arbeitgebers, dass der Vertrag auf mich umgeschrieben werden müsse, was demnächst geschehen werde. Das verunsichert mich. Daher meine Fragen: Hat diese Umschreibung des Vertrags auf mich rechtliche Auswirkungen? Gilt z.B. dann das neue Recht mit der nicht mehr pauschalen Besteuerung? Muß ich dann mehr zahlen wegen der Pauschalbesteuerung, die bisher vom Arbeitgeber vorgenommen wurde? Ist die Umschreibung eine Vertragsänderung, so dass hierfür Kosten entstehen? Gibt es irgendwelche Änderungen in meinem Vertrag zu früher oder irgendwelche Schwierigkeiten, wenn er nach Ende der Elternzeit wieder auf den Arbeitgeber "zurückgeschrieben" werden soll? Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße, Liane

Mitglied inaktiv - 24.10.2010, 15:40



Antwort auf: Direktversicherung während der Elternzeit

Da hat Desirée mehr Ahnung :-)

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.10.2010



Antwort auf: Direktversicherung während der Elternzeit

Der Vertrag MUSS nicht zwingend umgeschrieben werden, aber der AG kann es verlangen. Es entsteht nur dann ein Nachteil, wenn es eine DV im Rahmen eines Kollektivrahmenvertrages ist, weil dann die Prämie rabattiert ist. Das kann dann wegfaklen, solange Du selbst VN bist. Wenn es eine Kollektiv-Versicherung ist würde ich den AG bitten, den vertrag normal weiterlaufen zu lassen und die Beiträge direkt einzahlen und dem AG die Zahlung nachweisen. Das kann man so machen wenn sich alle gewogen sind. Der Vertrag kann später wieder völlig problemlos auf den AG zurückübertragen werden, ist alles kostenfrei. Viele Grüße Désirée Fachwirtin in dem Bereich :-)

Mitglied inaktiv - 24.10.2010, 16:48



Antwort auf: Direktversicherung während der Elternzeit

Hallo, danke schon mal für Deine Hinweise. Mein Arbeitgeber ist selbst eine Versicherung. Ich kenne mich da allerdings gar nicht aus, da ich in einem vollkommen anderen Bereich als dem Versicherungsgeschäft arbeite. Woher weiß ich denn, ob es eine Kollektiv-Versicherung ist? Viele Grüße, Liane

Mitglied inaktiv - 25.10.2010, 13:29



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