Mein niederländischer Arbeitsvertrag endet pünktlich zum Mutterschutz. Also 6 Wochen vor der Geburt. Ich bin zurzeit in den Niederlanden krankenversichert. Elterngeld erhalte ich dann aber aus Deutschland. Doch von wem erhalte ich das Mutterschaftsgeld? Muss ich mich noch in Deutschland arbeitslos melden, oder zahlt die deutsche Krankenkasse, bei der ich noch Mitglied bin, mein Mutterschaftsgeld? Vielen Dank und freundliche Grüße, TZ
von Zimborella am 20.01.2014, 19:52