Sehr geehrte Frau Bäder,
laut Dienstwagenrichtlinie, die eine private Nutzung uneingeschränkt zulässt, besteht auch während des Mutterschutzes Anspruch auf die private Nutzung. Nun frage ich mich, wie es für denSonderfall eines individuellen Beschäftigungsverbotes rechtlich aussieht. Hier ist nichts explizit geregelt, ist davon auszugehen, dass genau wie im Mutterschutz Anspruch besteht?
von
Schmetterling17
am 02.10.2017, 11:25
Antwort auf:
Dienstwagen während ind. Beschäftigungsverbot
Hallo,
im Normalfall ist auch bei einem BV der Wagen bei der AN zu belassen - es sei denn, es ist anders im Vertrag etc geregelt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.10.2017
Antwort auf:
Dienstwagen während ind. Beschäftigungsverbot
Was ist in der Betriebsvereinbarung geregelt für Zeiten, in denen die Beschäftigte krankheitsbedingt ausfällt bzw. von der Dienstreisetätigkeit freigestellt ist? Dasselbe wird für das ind. BV gelten.
Mitglied inaktiv - 02.10.2017, 12:13
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Dienstwagen während ind. Beschäftigungsverbot
Mutterschutz und Krankheitsfall mit Lihnfortzahlung sind explizit aufgenommen und gewähren nach Dienstwagenrichtlinie die weitere vollständige private Nutzung. Die Frage ist, ist das ind.BV dem BV während der MuSchu-Frustrn in diesem Fall gleichzustellen.
von
Schmetterling17
am 02.10.2017, 12:39
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Dienstwagen während ind. Beschäftigungsverbot
Ohne den genauen Wortlaut der Betriebsvereinbarung zu kennen, finde ich es schwierig da was zu sagen.
Ja, individuelles BV würde ich mit Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vergleichbar sehen.
Mitglied inaktiv - 02.10.2017, 15:25