Hallo Frau Bader, Die Frage ob man den Dienstwagen im BV behalten darf, haben sie ja schon einmal beantwortet und ich hoffe, dass Ihr Antwort auch ein Jahr später, immer noch Ja ist. Ich habe zu meinem Arbeitsvertrag keine gesonderte Dienstwagenvereinbarung, lediglich einen kleinen Zusatz der besagt: bei Kündigung oder Freistellung ist das Fahrzeug entschädigungsfrei abzugeben. Das BV kommt in meinem Fall vom Betriebsarzt und ist doch somit nicht als Freistellung zu sehen, oder? Vielen Dank
von JaMa1307 am 06.12.2017, 13:41