Frage: Dienstwagen im BV

Hallo Frau Bader, Die Frage ob man den Dienstwagen im BV behalten darf, haben sie ja schon einmal beantwortet und ich hoffe, dass Ihr Antwort auch ein Jahr später, immer noch Ja ist. Ich habe zu meinem Arbeitsvertrag keine gesonderte Dienstwagenvereinbarung, lediglich einen kleinen Zusatz der besagt: bei Kündigung oder Freistellung ist das Fahrzeug entschädigungsfrei abzugeben. Das BV kommt in meinem Fall vom Betriebsarzt und ist doch somit nicht als Freistellung zu sehen, oder? Vielen Dank

von JaMa1307 am 06.12.2017, 13:41



Antwort auf: Dienstwagen im BV

Hallo, natürlich ist es eine Freistellung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.12.2017



Antwort auf: Dienstwagen im BV

Natürlich ist eine Freistellung durch ein generelles BV auch eine Freistellung! Wenn du den Dienstwagen doch nicht mehr brauchst ist es klar, dass du ihn zurückgibst.

Mitglied inaktiv - 06.12.2017, 14:34



Antwort auf: Dienstwagen im BV

arbeitest du gerade? nein? also freistellung. daher musst du ihn logischerweise abgeben.

von mellomania am 06.12.2017, 15:05



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