Hallo Frau Bader, wie ist das eigentlich mit Dienstreisen bzw. mehrtägigen/wochenweisen Einsätzen in anderen Niederlassungen und Städten. Gelten die als Arbeitszeit über 8,5 Stunden? Sind die demnach nach dem Mutterschutzgesetz erlaubt? Danke für Ihre ANtwort!
Mitglied inaktiv - 27.04.2005, 15:09