Guten Tag Frau Bader,
ich hoffe auf ihre Hilfe:
Am Heiligabend haben wir festgestellt, dass meiner Tochter ihr Laufrad und ihr Roller gestohlen wurde, der bei uns im Hausflur (Mehrfamilenhaus) unter der Treppe, die zur Tiefgarage führt, stand.
Wir haben Anzeige bei der Polizei erstattet. Was mich aber interessiert: Haftet der Vermieter für Gegenstände die aus dem Hausflur gestohlen werden? Ich meine, zu unserem Hausflur haben nue die Leute Zugang die auch in dem Haus wohnen oder die einen Zugang zur Tiefgarage haben.
Danke und LG
TAmara
Mitglied inaktiv - 24.12.2005, 21:52
Antwort auf:
Diebstahl im Hausflur
Hallo,
meine Vorredner haben recht!
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.12.2005
Antwort auf:
Diebstahl im Hausflur
Waren die Gegenstände abgeschlossen? Normalerweise haftet die Hausratversicherung (wenn die Sachen nicht "gesichert" waren, habt ihr wohl Pech).
Mitglied inaktiv - 25.12.2005, 16:51
Antwort auf:
Diebstahl im Hausflur
Nein, dafür muss der Vermieter nicht haften!
Wenn Ihr eine Hausratversicherung habt und nachweisen könnt, dass die Sachen gestohlen wurden, könnte es sein, dass Ihr von denen was bekommt. Allerdings muss dafür gewährleistet sein, dass die Sachen abgeschlossen waren - das dürfte für den Hausflur schon schwierig sein.
Mitglied inaktiv - 27.12.2005, 10:58