Die Kündigung ist doch unwirksam, oder?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Die Kündigung ist doch unwirksam, oder?

Hallo Frau Bader, ich habe auch ein Problem, was vielleicht viele junge Frauen haben, wenn sie ihrem Chef von der Schwangerschaft erzählen! Ich habe am 31.07.2001 meine Ausbildung zur Bürokauffrau abgeschlossen und wurde am 01.08.2001 in ein befristetes arbeitsverhältnis für 1 Jahr übernommen! Am 20.08 erfuhr ich von meiner FA dasich in der 6 Woche schwanger bin,dies teilte ich meinenChef am 5.9. in einem vertraulichen Gespräch mit. Er hat dies zur Kenntnis genommen und gab mir ein paar Minuten später den Auftrag mich beim Arbeitsamt zu erkundigen, wegen den Fördermittel. Dort erfuhr ich, das mein Chef für mich keine Fördermittel bekommt, aufgrund das ich hätte mind. 1 Tag arbeitslos sein müssen. Das habe ich meinen Chef so gesagt, darauf hin sprach er von Kündigung, ich habe ihn darauf hingewiesen, das es jetzt nicht mehr geht. Er ließ sich davon nicht abbringen und bat mich am 6.9. noch einmal um ein Gespräch, in diesem wollte er meine Zustimmung für die Kündigung, bat mir sogar Abfindung an. Ich habe dies nicht angenommen und habe darauf hin am nächsten Tag eine fristlose Kündigung erhalten. Ich habe dann Klage beim Arbeitsgericht eingereicht und die Termine werden ständig verschoben, weil er "angeblich" immer Termine hat. Außerdem muß ich noch hinzufügen, das ich aufgrund eines Arbeitsunfalles 7 Wochen arbeitsunfähig war! Meine Frage ist jetzt, wenn er darauf hinaus will, dass ich so lange krank war, ist das ein Kündigungsgrund auch wenn eíne Schwangerschaft vorliegt? Und kann ein Arbeitsgericht die Termine immer wieder aufgrund wegen seiner Termine verschieben, oder kann man da auch in Einspruch gehen? Ich würde mich sehr freuen, wenn ich eine Antwort auf meine Fragen bekommen würde. Vielen Dank im voraus Louise

Mitglied inaktiv - 08.10.2001, 13:33



Antwort auf: Die Kündigung ist doch unwirksam, oder?

Liebe Louise, bitte stellen Sie Ihre FRage allgemeiner (s. Hinweise), ich könnte sonst Ärger bekommen! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.10.2001



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