Liebe Frau Bader,
Ich beschreibe kurz meine Situation. Ich lebe und arbeite in Deutschland und verdiene sehr gut. Mein Freund lebt und arbeitet in Österreich und da er nur einen Aufenthaltstitel für Österreich hat, kann er nicht nach Deutschland ziehen. Da ich eben erfahren habe, dass ich schwanger bin, ist meine Frage ob ich kurz vor meiner Geburt nach Österreich zu meinem Freund ziehen kann und dort mein deutsches Elterngeld empfangen kann? Da ich ja schliesslich gut verdient habe.
Wie sieht es mit den anderen Leistungen aus? Bekomme ich von deutscher oder österreichische Seite die anderen Leistungen?
Oder muss ich alleinerziehend in Deutschland wohnhaft bleiben, weil ich sonst nichts bekomme?
Ich bin leider am Verzweifeln und weiss nicht wie es weitergehen soll.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Liebe Gruesse, Nicole
von
Nicki23
am 12.12.2018, 18:17
Antwort auf:
Deutsches Elterngeld in Österreich
Hallo,
wenn Sie Grenzgänger sind erhalten Sie das Elterngeld in dem Land, in dem Sie arbeiten und Steuern zahlen. Dies würde ich aber vorher verbindlich abklären, bevor es nach Österreich ziehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.12.2018
Antwort auf:
Deutsches Elterngeld in Österreich
wer nicht in deutschland wohnt erhält keine leistungen, ist egal wie gut du verdient hast. du musst deinen wohnsitz in deutschland haben.
von
mellomania
am 12.12.2018, 19:41
Antwort auf:
Deutsches Elterngeld in Österreich
Würde mal über eine Heirat nachdenken. Dann könnte dein Freund recht wahrscheinlich auch nach Deutschland ziehen zumal wenn gemeinsames Kind. Würde mir dann eine Wohnung im Grenzgebiet suchen so das er zur Arbeit nach Österreich pendeln kann.
Macht euch da mal schlau.
von
Felica
am 12.12.2018, 20:26
Antwort auf:
Deutsches Elterngeld in Österreich
Hallo,
Heiraten musst du nicht, damit er in Deutschland leben kann, zumindest nicht, wenn du Deutsche bist. Der Vater kann eine Familienzusammenführung zum deutschen Kind (du bist doch deutsch, oder? ) beantragen. Das geht auch schon während der Schwangerschaft. Deutsch Kenntnisse muss er nicht nachweisen.
Für die Vaterschaftsanerkennung und das gemeinsame Sorgerecht braucht er allerdings einen Pass. Ich hoffe, er hat einen.
LG luvi
von
luvi
am 13.12.2018, 00:00