Deutsches Elterngeld in Österreich

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Deutsches Elterngeld in Österreich

Liebe Frau Bader, Ich beschreibe kurz meine Situation. Ich lebe und arbeite in Deutschland und verdiene sehr gut. Mein Freund lebt und arbeitet in Österreich und da er nur einen Aufenthaltstitel für Österreich hat, kann er nicht nach Deutschland ziehen. Da ich eben erfahren habe, dass ich schwanger bin, ist meine Frage ob ich kurz vor meiner Geburt nach Österreich zu meinem Freund ziehen kann und dort mein deutsches Elterngeld empfangen kann? Da ich ja schliesslich gut verdient habe. Wie sieht es mit den anderen Leistungen aus? Bekomme ich von deutscher oder österreichische Seite die anderen Leistungen? Oder muss ich alleinerziehend in Deutschland wohnhaft bleiben, weil ich sonst nichts bekomme? Ich bin leider am Verzweifeln und weiss nicht wie es weitergehen soll. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Liebe Gruesse, Nicole

von Nicki23 am 12.12.2018, 18:17



Antwort auf: Deutsches Elterngeld in Österreich

Hallo, wenn Sie Grenzgänger sind erhalten Sie das Elterngeld in dem Land, in dem Sie arbeiten und Steuern zahlen. Dies würde ich aber vorher verbindlich abklären, bevor es nach Österreich ziehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.12.2018



Antwort auf: Deutsches Elterngeld in Österreich

wer nicht in deutschland wohnt erhält keine leistungen, ist egal wie gut du verdient hast. du musst deinen wohnsitz in deutschland haben.

von mellomania am 12.12.2018, 19:41



Antwort auf: Deutsches Elterngeld in Österreich

Würde mal über eine Heirat nachdenken. Dann könnte dein Freund recht wahrscheinlich auch nach Deutschland ziehen zumal wenn gemeinsames Kind. Würde mir dann eine Wohnung im Grenzgebiet suchen so das er zur Arbeit nach Österreich pendeln kann. Macht euch da mal schlau.

von Felica am 12.12.2018, 20:26



Antwort auf: Deutsches Elterngeld in Österreich

Hallo, Heiraten musst du nicht, damit er in Deutschland leben kann, zumindest nicht, wenn du Deutsche bist. Der Vater kann eine Familienzusammenführung zum deutschen Kind (du bist doch deutsch, oder? ) beantragen. Das geht auch schon während der Schwangerschaft. Deutsch Kenntnisse muss er nicht nachweisen. Für die Vaterschaftsanerkennung und das gemeinsame Sorgerecht braucht er allerdings einen Pass. Ich hoffe, er hat einen. LG luvi

von luvi am 13.12.2018, 00:00



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