Sehr geehrte Frau Bader,
folgende Frage stellt sich uns. Seit dem 01.01.19 bin ich 60% Teilzeit in Elternzeit tätig. (erster Arbeitstag ist der 08.01.19) Meine Elternzeit endet am 23.04.19 und somit auch die Teilzeitbeschäftigung. Danach würde ich wieder zu 100% arbeiten.
Nun bin ich aber erneut schwanger (9SSW). Was passiert wenn ich jetzt ein Beschäftigungsverbot bekomme? Bekomme ich dann eine Lohnersatzleistung im Umfang meiner Teilzeitbeschäftigung von derzeit 60% und ab dem 24.04. dann eine Lohnersatzleistung von 100%?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Julia
von
Julia-cag
am 02.01.2019, 17:56
Antwort auf:
Derzeit Teilzeit in Elternzeit tätig, jetzt erneut schwanger - was passiert im B
Hallo,
Sie bekommen jeweils das, was Sie ohne BV bekommen würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.01.2019
Antwort auf:
Derzeit Teilzeit in Elternzeit tätig, jetzt erneut schwanger - was passiert im B
ja und ja. ABER warum gehts du von einem Beschäftigungsverbot aus?
von
mellomania
am 02.01.2019, 19:47
Antwort auf:
Derzeit Teilzeit in Elternzeit tätig, jetzt erneut schwanger - was passiert im B
Ja, bekommst du. Sofern du ein BV bekommst und sofern du die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst wie zB Kinderbetreuung um überhaupt auch wieder Vollzeit zu arbeiten.
von
Felica
am 02.01.2019, 19:49