Den Bezugszeitraum im Elterngeldantrag nachträglich ändern?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Den Bezugszeitraum im Elterngeldantrag nachträglich ändern?

Sehr geehrte Frau Bader, liebe Forumsmitglieder. Im Dezember 2015 werde ich zum zweiten Mal Mutter. Wir sind dabei unseren Elterngeldantrag vorzubereiten, um ihn dann nur noch abgeben zu müssen, da der errechnete Entbindungstermin kurz vor Weihnachten ist. Mein Mann und ich wollen dieses Mal den Bezugszeitraum für das Elterngeld aufteilen, da ich vorhabe, ab Oktober 2016 studieren zu gehen. Leider ist noch unklar, ob ich überhaupt einen Studienplatz bekomme, da ich die Bewerbung dafür erst im Sommer 2016 abgeben kann. Deshalb müssen wir den Antrag erst einmal so ausfüllen , als wäre der Studienplatz sicher. Mein Mann will den ersten und ggf. zweiten Monat nach Geburt Elterngeld beantragen und soll mich ab Oktober wieder ablösen, sodass wir zusammen auf 14 Bezugsmonate kommen. Er würde also zwischen den beiden Bezugszeiträumen voll arbeiten gehen. Wenn ich im Sommer 2016 aber erfahre, dass ich KEINEN Studienplatz bekomme, kann ich dann den Antrag nachträglich ändern lassen, sodass mein Mann weiterhin arbeitet und ICH stattdessen Elterngeld bis zum 12. LM meines Kindes beziehe? Mein Mann hätte es bei seinem Arbeitgeber wesentlich leichter, nachträglich anzugeben, dass er nun die letzten Monate doch arbeiten kommt, anstatt Elternzeit zu nehmen, als wenn er umgekehrt versuchen müsste doch noch einmal Elternzeit vom AG genehmigt zu bekommen, wenn wir den Antrag von vornherein so ausfüllen, als würde ich die kompletten 12 Lebensmonate zu Hause bleiben. Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken und, dass Sie mir meine Frage beantworten können. LG Steffie

von SteffieHo1604 am 12.09.2015, 07:24



Antwort auf: Den Bezugszeitraum im Elterngeldantrag nachträglich ändern?

Hallo, Legen Sie dem Antrag diese Erklärung bei und bitten Sie um vorläufige Festsetzung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.09.2015



Antwort auf: Den Bezugszeitraum im Elterngeldantrag nachträglich ändern?

Hallo Ja, das kann man ändern. Meine es ist auf ein mal begrenzt.

von Sternenschnuppe am 12.09.2015, 07:42



Antwort auf: Den Bezugszeitraum im Elterngeldantrag nachträglich ändern?

Und da muss ich dann einen neuen Antrag ausfüllen oder schickt die Familienkasse da einen speziellen Änderungsbogen, oder wie kann man sich das vorstellen? LG

von SteffieHo1604 am 12.09.2015, 11:43



Antwort auf: Den Bezugszeitraum im Elterngeldantrag nachträglich ändern?

Das weiss ich nicht. Frau Bader oder andere aber sicher :-) Gehen tut es. Man kann ja auch von Basiselterngeld auf Elterngeld Plus wechseln.

von Sternenschnuppe am 12.09.2015, 15:02



Antwort auf: Den Bezugszeitraum im Elterngeldantrag nachträglich ändern?

Okay, dann werd ich ggf. einfach nochmal die Elterngeldstelle anrufen und fragen, wenn jetzt hier keine weitere Auskunft dazu kommt. Danke :)

von SteffieHo1604 am 14.09.2015, 09:26



Antwort auf: Den Bezugszeitraum im Elterngeldantrag nachträglich ändern?

Die kommt ganz sicher noch. Frau Bader macht das hier ja ehrenamtlich und ab und an dauert es auch mal ein paar Tage. Aber sie wird kommen :-)

von Sternenschnuppe am 14.09.2015, 09:48



Antwort auf: Den Bezugszeitraum im Elterngeldantrag nachträglich ändern?

Vielen Dank :)

von SteffieHo1604 am 21.09.2015, 10:26



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