Hallo,
können Sie mir mitteilen, welche Lohnart bei einer fortlaufenden Überstundenauszahlung auf der Gehaltsabrechnung deklariert werden muss damit das Gehalt korrekt mit in die Elterngeldberechnung einfließt?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
von
VeGl2020
am 21.02.2020, 16:11
Antwort auf:
Deklarierung/Lohnart der Überstunden für Elterngeldantrag
Hallo,
es darf keine Einmalzahlung sein und muss unter den steuerpflichtigen Lohn fallen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.02.2020
Antwort auf:
Deklarierung/Lohnart der Überstunden für Elterngeldantrag
Der zusätzliche Betrag muss als laufender steuerpflichtiger Lohn deklariert sein (wie dein normales Gehalt auch), dann wird er beim Elterngeld berücksichtigt.
Wird er dagegen als sonstiger Bezug oder Einmalzahlung/EGA versteuert (wie Urlaubsgeld & Weihnachtsgeld), dann wird er beim Elterngeld ignoriert.
von
Dojii
am 22.02.2020, 20:08