Deklarierung/Lohnart der Überstunden für Elterngeldantrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Deklarierung/Lohnart der Überstunden für Elterngeldantrag

Hallo, können Sie mir mitteilen, welche Lohnart bei einer fortlaufenden Überstundenauszahlung auf der Gehaltsabrechnung deklariert werden muss damit das Gehalt korrekt mit in die Elterngeldberechnung einfließt? Vielen Dank für Ihre Mühe.

von VeGl2020 am 21.02.2020, 16:11



Antwort auf: Deklarierung/Lohnart der Überstunden für Elterngeldantrag

Hallo, es darf keine Einmalzahlung sein und muss unter den steuerpflichtigen Lohn fallen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.02.2020



Antwort auf: Deklarierung/Lohnart der Überstunden für Elterngeldantrag

Der zusätzliche Betrag muss als laufender steuerpflichtiger Lohn deklariert sein (wie dein normales Gehalt auch), dann wird er beim Elterngeld berücksichtigt. Wird er dagegen als sonstiger Bezug oder Einmalzahlung/EGA versteuert (wie Urlaubsgeld & Weihnachtsgeld), dann wird er beim Elterngeld ignoriert.

von Dojii am 22.02.2020, 20:08



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