Definition von voller Kalendermonat in Kombination mit Feiertag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Definition von voller Kalendermonat in Kombination mit Feiertag

Hallo Frau Bader Unser Nachwuchs wurde am 2. Tag des Monats geboren. Ich möchte nun gern ab 2. Mai für 3 Monate Elternzeit nehmen, also bis 1. August. Für mein Verständnis ist der Mai dann kein "voller Kalendermonat" auch wenn der 1. Mai ein Feiertag ist und ich den gesamten Monat nicht arbeiten gehe. Demnach wäre der Juni und Juli jeweils ein voller Monat. Liege ich richtig, oder kann mir in diesem Fall der AG meinen Urlaub ebenfalls für den Mai kürzen, da der 1.5. ein Feiertag ist? Vielen Dank für ihren Rat! Beste Grüße

von strongbow am 23.11.2017, 09:28



Antwort auf: Definition von voller Kalendermonat in Kombination mit Feiertag

Hallo, da bin ich Ihrer Meinung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.11.2017



Antwort auf: Definition von voller Kalendermonat in Kombination mit Feiertag

Mein Sohn ist am 31. geboren und als ich nach der EZ wieder anfing war der 31. ein Samstag. Ich bekam kein Gehalt für den Tag (weil kein Arbeitstag), musste Sozialabgaben aber zahlen und bekam aber für den Monat vollen Urlaub. Ist denke ich ein ähnlicher Fall. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 23.11.2017, 20:14



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