Guten Tag Frau Bader . Mein Sohn ist im November 2017 geboren. Ich habe mir mein Elterngeld auf 2 Jahre verteilt auszahlen lassen und 3 Jahre elternzeit beantragt. Bevor ich schwanger geworden bin habe ich 32 std die Woche gearbeitet bei einem Stundenlohn von 13.50€ . Jetzt habe ich meinen Chef gefragt ob ich auf 450€ Basis bei ihm arbeiten könnte. Ich habe mir ausgerechnet das ich dafür ca 8 Stunden die Woche arbeiten müsste. Nun sagt er das ich auf 450€ Basis nicht meinen alten Stundenlohn bekomme da ich ja brutto gleich netto verdiene. Er würde mir nur 10€ die std zahlen. Kann er das so einfach machen? Oder habe ich ein Recht auf meinen alten Stundenlohn? Oder gilt er nur wenn ich wieder auf 32 std die Woche gehe? Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen... Lg enne
von enne am 05.06.2019, 13:02