Dauer des Mutterschutzes bei vorzeitiger Enbindung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Dauer des Mutterschutzes bei vorzeitiger Enbindung

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz hat am 01.11.05 begonnen und geht (vss. ET 13.12.05) bis zum 07.02.06. Wie lange geht die Schutzfrist, wenn ein vorzeitiger ET bereits schom am 27.11.05 stattfindet - berechnet sich die 8Wochen-Frist dann ab dem vorzeitigen Termin oder ändert sich gar nichts? Wann würde konkret in diesem Fall die Schutzfrist enden? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen, Tobitatze

Mitglied inaktiv - 01.12.2005, 19:12



Antwort auf: Dauer des Mutterschutzes bei vorzeitiger Enbindung

Hallo, Sie haben trotzdem 14 Wochen, wenn der Zwerg ein Frühchen ist (Arzt fragen) noch 4 Woche mehr. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.12.2005



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