Frage: Dauer Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich möchte gleich nach der Mutterschutzfrist 1 Jahr Elternzeit nehmen. Endet sie genau 1 Jahr nach der Mutterschutzfrist oder mit dem 1. Geburtstag des Kindes?

Mitglied inaktiv - 13.07.2003, 17:20



Antwort auf: Dauer Elternzeit

Hallo, das können Sie beantragen, wie Sie wollen. Wenn es nur heißt "ein Jahr" geht es bis zum Geburtstag (=erster Arbeitstag). Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2003



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