Wenn das Kind einer alleinerziehenden Mutter am 09.05.2008 geboren wurde, und sie den Betrag halbieren lässt um die Bezugszeit zu verdoppeln, bis wann bekommt sie dann das Elterngeld? Ab Geburt 28 Monate oder wird das auf 34 runter gekürzt?
Und darf eine Mutter in der Bezugszeit auf 400 Euro Basis dazu verdienen?
Wenn ja, wieviel Maximal und wird das Elterngeld gekürzt?
Danke für Ihre Mühe!
Mitglied inaktiv - 10.09.2008, 08:59
Antwort auf:
Dauer Bezug Elterngeld und Zusatzverdienst
Hallo,
1. Jeder Verdienst wird angerechnet
2. Der Bezugszeitraum des Elterngelds kann auf bis zu 24 Monate ausgedehnt werden. Das Leistungsvolumen bleibt jedoch gleich (wie bei einem 12monatigem Bezug). Eine Betreuungsperson somit bis zu 24 Monate ein hälftiges Elterngeld erhalten, eine alleinerziehende Betreuungsperson bis zu 28 häftige Monatsbeträge - falls (s.o.) wenn kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld einschließlich Arbeitgeberzuschuss gegeben ist. Bei einem Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss verringert sich die Zahl der noch verfügbaren Elterngeldbeträge verhältnismäßig. Im Fall einer Alleinerziehung würden also bei 8 Wochen Mutterschaftsgeld nach den zwei ersten vollen Elterngeldmonaten noch 24 Monate mit hälftigem Elterngeld zur Verfügung stehen.
Auch die Partnermonate können erweitert werden. Ein Paar kann bis zu maximal 28 hälftige Monatsbeträge von Elterngeld erreichen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.09.2008