Ich brachte es dummer Weise vor 3 Jahren fertig, für meine Schwiegermutter einen Mietvertrag (sie wohnt sehr kostengünstig in unserem Haus in einer abgeschlossenen Wohnung) zu unterschreiben mit Inhalt "lebenslängliches Wohnrecht"....nun ist es so, dass ich in den Startlöchern meiner Selbständigkeit bin und in 1-2 Jahren ein eigenes Büro benötige. Hier in der Satdt etwas zu mieten sehe ich zum einen nicht ein, zum anderen würden so erhebliche (Miet-)Kosten entstehen....
Nun habe ich -zumindest gesetzlich- keine Möglichkeit, meiner Schwiegermutter zu erklären, dass ich die Räume beruflich benötige!?
Dumm von mir, oder!? Gibt es ggf. noch ein Schlupf-Löchelein??
Danke vielmals und LG
Mitglied inaktiv - 21.02.2010, 16:14
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Das war eine wohl eine Fehl-Entscheidung...!?
Und wo ist die Frage bzgl des Forumsthemas?
Mitglied inaktiv - 22.02.2010, 01:41
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Das war eine wohl eine Fehl-Entscheidung...!?
Glaube die Frage ist, ob sie ihre Schwiegermutter rausschmeissen kann weil sie eventuell in 1-2 Jahren da ein Büro machen will.
Zur Frage : Ich denke nicht, denn Du hast ihr lebenslanges Wohnrechte eingeräumt, was ihr ja auch vertraglich festgemacht habt.
Frage mich allerdings warum Du das für sie unterschrieben hast, wenn ich das richtig verstehe.
Sorry für die Direktheit, aber moralisch finde ich das ganz schön krass.
Mitglied inaktiv - 22.02.2010, 05:14
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Das war eine wohl eine Fehl-Entscheidung...!?
Lebenslanges Wohnrecht würde ich meinen Schwiegereltern aufgrund von Finanzieller Unterstützung "zukommen" lassen und ansonsten nicht.
Rede doch mal mit der Schwiegermutter, vielleicht will die ja auch woanders hin.
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 22.02.2010, 12:40