Hallo Frau Bader
Ich habe einen unbefristeten Vertrag. Mit 30 Stunden wo ich als Stellvertretene Marktleiterin eingestellt bin.
NUN nach der Elternzeit möchte ich und habe es auch schon mündlich mit meinem Verkaufsleiter abgesprochen, dass ich keine Marktleiter Vertretung mehr machen möchte, sondern "nur" als normale Verkäuferin und das auch nur noch auf 22,5 Strunden.
Meine Frage ist nun ... dürfen sie mein Stundenlohn ändern??
Also mir ist schon klar das ich durch wengiger Stunden ein anderes Bruttogehalt habe, aber vorher hab ich 13,50 euro / stunde verdient. Können / dürfen die mir das jetzt nehmen??
LG
von
Mozartmausi
am 16.02.2018, 23:36
Antwort auf:
Darf sich mein Stundenlohn nach der Elternzeit ändern??
Hallo,
laut Vertrag sind Sie als stellvertretende Marktleiterin angestellt. Sie möchten diesen Vertrag ändern, in dem Zusammenhang kann der Arbeitgeber auch den Lohn ändern, da hier Ihre Tätigkeit wahrscheinlich nicht mehr so verantwortungsvoll ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.02.2018
Antwort auf:
Darf sich mein Stundenlohn nach der Elternzeit ändern??
Ja, dürfen sie. Du selbst verzichtest auf die Position stellv. Marktleiterin bzw. möchtest /kannst diese Verantwortung nicht mehr übernehmen - nicht dein AG setzt dich auf diese Position.
Den Unterschied im Gehalt musst du dann auch in kauf nehmen.
von
cube
am 17.02.2018, 07:30
Antwort auf:
Darf sich mein Stundenlohn nach der Elternzeit ändern??
so wie oben geschrieben begründet sich dein stunden lohn alt mit der verantwortung als marktleiterin. da du selber darauf verzichtest stufst du dich selber runter, daher wird jemand andres diese position zu diesem stundenlohn antreten. du wirst dann in kauf nehmen müssen, dass du nur soviel verdienst, wie eine verkäuferin eben verdient.
von
mellomania
am 17.02.2018, 07:33
Antwort auf:
Darf sich mein Stundenlohn nach der Elternzeit ändern??
Na selbstverständlich!!! Du möchtest(!!!) andere Tätigkeiten ausüben bzw. eine andere Position bekleiden und die wird anders bezahlt. Völlig legitim.
Es ist doch ganz klar, dass du als "einfache Verkäuferin" nicht das gleiche Gehalt erwarten kannst wie als (stellv.) Leiterin!
von
chrissicat
am 17.02.2018, 12:02