Hallo Frau Bader, ich werde nach 2-jähriger Elternzeit am 01.10.13 meine Arbeit mit verringerter Stundenzahl wieder aufnehmen. Ich habe vor der Schwangerschaft 40 Std/Woche gearbeitet und habe mich jetzt mit meinem Arbeitgeber auf 30 Std/Woche geeinigt. Wir haben einen Kindergartenplatz der uns nur max. 35 Std/Woche anbietet. Darüber ist mein AG auch informiert. Heute bekam ich den Vertragszusatz zu meinem Arbeitsvertrag zugesandt mit einer Klausel, welche mich ein wenig beunruhigt. Diese lautet: Die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit wird folgendermaßen gestaltet: "Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr. Die Arbeitgeberin behält sich eine spätere Änderung der Lage der Arbeitszeit vor, wenn das betriebliche Interesse daran das Interesse der Arbeitnehmerin erheblich überwiegt. Dies wird die Arbeitgeberin einen Monat vorher ankündigen." Kann ich im schlimmsten Falle gezwungen werden meine alte Arbeitszeit zu erfüllen, trotz bekannter fehlender Betreuung? Und kann ich gekündigt werden, wenn ich keine andere Betreuungslösung für diesen Fall finden kann? Ich habe bei dieser Klausel wirklich Bauchschmerzen, können Sie mir bitte sagen, ob das rechtens ist? Vielen Dank im Voraus. Viele Grüße
von SW am 23.07.2013, 21:42