Darf sich der Arbeitgeber vorbehalten meine Arbeitszeit nach Bedarf zu erhöhen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf sich der Arbeitgeber vorbehalten meine Arbeitszeit nach Bedarf zu erhöhen?

Hallo Frau Bader, ich werde nach 2-jähriger Elternzeit am 01.10.13 meine Arbeit mit verringerter Stundenzahl wieder aufnehmen. Ich habe vor der Schwangerschaft 40 Std/Woche gearbeitet und habe mich jetzt mit meinem Arbeitgeber auf 30 Std/Woche geeinigt. Wir haben einen Kindergartenplatz der uns nur max. 35 Std/Woche anbietet. Darüber ist mein AG auch informiert. Heute bekam ich den Vertragszusatz zu meinem Arbeitsvertrag zugesandt mit einer Klausel, welche mich ein wenig beunruhigt. Diese lautet: Die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit wird folgendermaßen gestaltet: "Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr. Die Arbeitgeberin behält sich eine spätere Änderung der Lage der Arbeitszeit vor, wenn das betriebliche Interesse daran das Interesse der Arbeitnehmerin erheblich überwiegt. Dies wird die Arbeitgeberin einen Monat vorher ankündigen." Kann ich im schlimmsten Falle gezwungen werden meine alte Arbeitszeit zu erfüllen, trotz bekannter fehlender Betreuung? Und kann ich gekündigt werden, wenn ich keine andere Betreuungslösung für diesen Fall finden kann? Ich habe bei dieser Klausel wirklich Bauchschmerzen, können Sie mir bitte sagen, ob das rechtens ist? Vielen Dank im Voraus. Viele Grüße

von SW am 23.07.2013, 21:42



Antwort auf: Darf sich der Arbeitgeber vorbehalten meine Arbeitszeit nach Bedarf zu erhöhen?

Hallo, bitte die Hinweise lesen. Ich darf hier keine Vertragsklauseln prüfen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.07.2013



Antwort auf: Darf sich der Arbeitgeber vorbehalten meine Arbeitszeit nach Bedarf zu erhöhen?

Die Lage der Arbeitszeit heißt für mich wann Du arbeitest und nicht wieviel. Und ja, das darf man ! Generell muss ja nur Dein alter Job erhalten werden, eine Stundenverkürzung ist schon durchsetzbar,wenn betrieblich möglich, aber wann Du arbeitest ist reine Kulanz. Dass sie sich da nicht festnageln lassen, es Dir aber vorerst ermöglichen ist heutzutage verständlich aus Arbeitgebersicht.

von Sternenschnuppe am 23.07.2013, 23:29



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