Sehr geehrte Frau Bader, bei mir handelt es sich um folgenden Sachverhalt: Ich befinde mich bis zum 30.11.2016 in einem befristeten Arbeitsverhältnis und bin seit dem 26.9.2016 im Mutterschutz der bis zum 23.11.2016 ging und beziehe seit dem 24.11.2016 Elterngeld. Nun bin ich aber schon seit Juli zuhause durch das Beschäftigungsverbot meiner Frauenärztin und konnte dadurch meine Urlaub von 19 Tagen leider nicht in Anspruch nehmen. Nun soll mir die gesamte Urlaubsabgeltung angerechnet werden so das ich wahrscheinlich nur die 300 Euro bekomme die mir das Elterngeldamt minimal zahlen muss. Meine Frage normal ist das doch eine Einmalzahlung wie Weihnachts und Urlaubsgeld wie kann es sein das mir das angerechnet wird?? Mit freundlichen Grüßen Danke vorab für eine Antwort
von MichaelaSchuster26 am 27.11.2016, 12:06