Hallo Frau Bader,
ich habe eine frage ich habe einen unbefristeten arbeitsvertrag zurzeit befinde ich mich in elternzeit bis mai 2014 wie ist das wenn ich nach meiner elternzeit z.b in Mai wieder schwanger sein sollte darf mein chef mich dann kündigen?wenn nein und ich z.b vom Arzt aus nicht arbeiten darf wegen einer Risikoschwangerschaft muss mein Chef mich dann trotzdem weiter bezahlen oder wie läuft sowas ab? weil damals wollte er mich schon in der schwangerschaft kündigen obwohl das ja nicht rechtens ist darauf hin hat er mich freigestellt und monatlich weiter bezahlt.
Liebe grüße
Katharina
von
katharina1988
am 02.12.2013, 19:47
Antwort auf:
darf mein chef mich zur 2 schwangerschaft kündigen?
Hallo,
Nein. Sie haben in Elternzeit und Schwangerschaft Kündigungsschutz.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.12.2013
Antwort auf:
darf mein chef mich zur 2 schwangerschaft kündigen?
Er kann Dich nicht kündigen wenn Du schwanger bist.
Freistellen ja und bezahlen.
Willst Du denn zurück ?
Such Dir am besten was Neues und kündige dann selbst.
Woher weisst Du jetzt schon dass es eine Risikoschwangerschaft sein wird ?
von
Sternenschnuppe
am 02.12.2013, 20:07
Antwort auf:
darf mein chef mich zur 2 schwangerschaft kündigen?
mein kind ist damals 2 monate zu früh gekommen und mein arzt sagte schon das dass nächste mal eine risikoschwangerschaft ist da damals der kuchen in der 14 woche nicht weiter gewachsen ist und niemand weis warum
von
katharina1988
am 02.12.2013, 20:14
Antwort auf:
darf mein chef mich zur 2 schwangerschaft kündigen?
Risikoschwangerschaft bedeutet nicht, das man automatisch ein Beschäftigungsverbot bekommt.
Ich hatte selbst eine Risikoschwangerschaft. Zum einen wegen Alter (über 35 Jahre alt) udn zweitens weil ich vor Jahren am Herzen operiert wurde. Trotzdem gab es kein Beschäftigungsverbot, ich habe bis zum Mutterschutz sogar ein 40 Std Woche im Einzelhandel gehab. Wegen Risiko wurde nur etwas "engmaschiger" kontrolliert, engmaschiger bedeuetet, ich bekam Organscreening/Feindiagnostik beim Spezialisten und durfte zum Kardiologen. Zudem ein Blutdruckgerät weil auch Blutdruck vor der Schwanerschaft grenzwertig hoch war. So viel zum Thema Risiko...
Ansonsten ahst Du mit beginn Schwangerschaft automatisch Kündigungsschutz. Wenn Du ein Beschäftigungsverbot bekommen solltest, dann bekommst du das Geld was du ohne bekommen würdest. Du darfst die Elternzeit aber nicht frühzeitig beenden, das darfst du erst zu Beginn des neuen Mutterschutzes. Sprich, wirst Du jetzt schwanger, Du würdest aber erst im Mai wieder arbeiten, Dein Arzt gibt Dir jetzt auch das BV, dann gibt es erst am Mai Geld vom AG. Je nachdem was Du abgemacht hast, wie du nach der Elternzeit wieder arbeiten willst.
Mitglied inaktiv - 02.12.2013, 21:08