Darf mein Vertrag nach der Elternzeit umgeändert werden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf mein Vertrag nach der Elternzeit umgeändert werden?

Liebe Frau Bader! Ich habe grundsätzlich einen unbefristeten Vertrag und meine Elternzeit schon einmal verlängert, nachdem mein Kind zwei Jahre wurde. Ich arbeite zur Zeit, während der Elternzeit, stundenweise bei meinem alten Arbeitgeber. Meine offizielle Elternzeit endet nun bald. Es stand im Raum, dass mich mein Arbeitgeber stundenweise bereit wäre wieder einzustellen, da noch eine weitere Mitarbeiterin ein Kind bekommen hat, mit der ich mir dann meine Stelle teilen soll. Aufgrund der Personalgröße hätte ich nur Anrecht auf eine volle Stelle. Kann mein Arbeitgeber jetzt aufgrund seines Entgegenkommens (reduzierte Stunden) meinen Vertrag zu meinem Nachteil abändern? Auf was sollte ich achten? Lieben Gruss Astrid Böcher

von Bolletje am 01.04.2014, 21:21



Antwort auf: Darf mein Vertrag nach der Elternzeit umgeändert werden?

Hallo, Sie meinen, der VZ-Vertrag wird dauerhaft umgestellt? Das kann er einseitig nicht tun. Achten Sie also darauf, einen zeitlich befristeten TZ-Vertrag zu schließen, nachdem der VZ-Vertrag wieder gilt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2014



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