Darf mein Lebensgefährte die Vaterschaft anerkennen bei unbekannten vater

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf mein Lebensgefährte die Vaterschaft anerkennen bei unbekannten vater

Hallo liebe Frau Bader Mir brennt da seit 4 Jahren etwas auf der Seele meine Sohn ist 4 Jahre bin ich bin seit der Schwangerschaft mit meinen Partner zusammen mein Sohn ist durch eine. One Nighte Stand entstanden. Also ist der Vater unbekannt also auch überhaupt nicht auffindbar bzw ausfindig zu machen. Und ich wollte mal fragen ob mein jetztiger Partner die Vaterschaft anerkennen darf oder muss er meinen Sohn adoptieren??? Vielen Dank für die Antwort

von Yasin.s am 29.07.2015, 23:26



Antwort auf: Darf mein Lebensgefährte die Vaterschaft anerkennen bei unbekannten vater

Hallo, § 169 StGB Personenstandsfälschung (1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsregistern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Personenstand = Vaterschaft Führung von Personenstandsregister = Standesamt Falsch angibt = ist nicht der Vater Geschütztes Rechtsgut ist das Allgemeininteresse an der Feststellbarkeit des Personenstandes als Grundlage für Rechtsbeziehungen (zB Erbrecht) , daneben auch die Interessen des Betroffenen. (Kommentar zum StgB, Dreher/Tröndle, 59. Auflage 2012, § 169, Rdn. 1) Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, § 1594 BGB. Bleibt nur die Adoption. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.08.2015



Antwort auf: Darf mein Lebensgefährte die Vaterschaft anerkennen bei unbekannten vater

Er muss ihn adoptieren. Lebt ihr zusammen? Heiraten müsstet ihr dazu noch und ein Jahr verheiratet sein. Einfach die Vaterschaft anzuerkennen wäre Urkundenfälschung. Euer Umfeld wird ja wissen dass er nicht der leibliche Vater ist. Eine Meldung und das fliegt Euch um die Ohren. Eine Adoption ist auch für Dein Kind eine Absicherung, diese kann nicht mehr rückgängig gemacht werden und Dein Freund muss sich ausführlich damit auseinandersetzten dass er rechtlicher Vater sein möchte. Unabhängig davon ob Eure Beziehung hält oder nicht, für immer. Mit allen Pflichten und Rechten. Bekommst oder bekamst Du Unterhaltsvorschuss ?

von Sternenschnuppe am 30.07.2015, 09:04



Antwort auf: Darf mein Lebensgefährte die Vaterschaft anerkennen bei unbekannten vater

Hallo und vielen lieben Dank erstmal dazu Ja Unterhaltsvorschuss bekomme ich noch Hmm was gibt es denn außer der Heirat für Auflagen zu einer Adoption??? Vielen Dank und lg

von Yasin.s am 30.07.2015, 13:34



Antwort auf: Darf mein Lebensgefährte die Vaterschaft anerkennen bei unbekannten vater

Wenn er nun anerkennen würde, dann müsste er den gesamten Vorschuss zudem zurückzahlen und eventuell würde dann deswegen aucb gegen Dich ermittelt, immerhin hast Du angegeben den Vater nicht zu kennen. Euer Umfeld und das Meldeamt werden bestätigen dass das eine Lüge war. Daher doppelt Nein zur Anerkennung. Ihr müsst ein Jahr verheiratet sein. 3-4 Jahre in einem Haushalt leben Das Kind muss seine Geschichte kennen ( meiner wurde mit 4 befragt im Rahmen der Adoption ) Das Kind muss ein Vater - Kind Verhältnis haben Und vor allem muss Dein Freund es losgelöst von Dir wollen, weil er Vater dieses Kindes sein will..Auch wenn ihr Euch trennen solltet, muss er Unterhalt zahlen etc. Da es keinen auffindbaren leiblichen Vater gibt habt ihr gute Chancen dass es im Interesse des Kindeswohls ist, wenn er der Vater wird. Das gibt das JA dann als Gericht weiter.

von Sternenschnuppe am 30.07.2015, 14:34



Antwort auf: Darf mein Lebensgefährte die Vaterschaft anerkennen bei unbekannten vater

die Vaterschaft anerkennen, sofern die Mutter ( und ggf.Kind)zustimmt,kann da niemand etwas dagegen machen, auch wenn Alle wissen,dass er nicht der Erzeuger sein kann. § 1592 BGB legt fest,wer Vater des Kindes ist,da steht nichts von einem Erzeuger.Im Gegenteil, gemäß Nr.2 begründet sich ja die Vaterschaft erst durch Anerkennung,also kann es vorher keinen "falschen Vater" geben und beurkundet wird nur die Erklärung,dass der Betreffende die Vaterschaft anerkennt, nicht das er der biologische Vater ist. Von daher sehe ich auch hier keine "Falschaussage" bei der Anerkennung,somit auch per se nicht strafbar o.ä. Das mag moralisch verwerflich sein und nach den Vorschriften des §1600 BGB hätte eine Anfechtungsklage eine gewisse Erfolgschance, aber auch dann wäre die "falsche "Vaterschaftsanerkennung " ohne rechtliche Konsequenzen.Auch der Gesetzgeber sieht das wohl ähnlich, sonst hätte er die Anfechtungsvoraussetzungen des biologischen Vaters gem.§ 1600 Abs.2 nicht so hoch gehängt. Offensichtlich ist dem Gesetzgeber ein "falscher" aber liebevoller Vater lieber, als den Erzeuger unbedingt zum Vater zu machen. LG Schru

von Schru am 31.07.2015, 20:56



Antwort auf: Darf mein Lebensgefährte die Vaterschaft anerkennen bei unbekannten vater

Es ist und bleibt eine Falschbeurkundung. Abgesehen davon dürfte in diesem Fall eine Adoption weitaus billiger sein als den gesamten Unterhaltsvorschuss zurück zu zahlen. Und diese Schulden gehören ihm sobald er "mal eben" unterschreibt

von Sternenschnuppe am 01.08.2015, 07:23



Antwort auf: Darf mein Lebensgefährte die Vaterschaft anerkennen bei unbekannten vater

Alleine an Schulden bei der Vorschusskasse. Unsere Ado hat damals keine 300€ gekostet Und noch ein anderer Aspekt. Es geht um ein Kind. Mal eben unterschreiben kann jeder. Wegen rosa Wolken oder temporärer Wunsch. Eine Adoption ist ein Prozess, ein Auseinandersetzen. Ich finde das sehr wichtig, damit es kein Schnellschuss wird, der dann nach einer möglichen Trennung bitterlich bereut wird.

von Sternenschnuppe am 01.08.2015, 07:31



Antwort auf: Darf mein Lebensgefährte die Vaterschaft anerkennen bei unbekannten vater

Rechtlich wird nicht unterschieden zwischen Vater und Erzeuger. Der rechtlich korrekte Begriff für Erzeuger ist VATER - insofern ist es eben doch eine Falschbeurkundung, weil eine Tatsache bezeugt wird, die nicht so ist. Aber selbst, wenn Du Recht hättest, wäre es eine schlechte Idee, denn dann wäre ja die vorherige Beurkundung "Vater unbekannt" falsch. Letztlich stehen zwei sich widersprechende Urkunden nebeneinander - "Vater unbekannt" und "Vater X" - also muß ja eine falsch sein und daher die dementsprechenden Konsequenzen nach sich ziehen.

von Strudelteigteilchen am 01.08.2015, 07:38



Antwort auf: Darf mein Lebensgefährte die Vaterschaft anerkennen bei unbekannten vater

lediglich die Vaterschaft anzuerkennen,nicht, der biologische Vater zu sein! Er erklärt nirgends,das Kind gezeugt zu haben. das Gesetz schreibt nirgends, Vater ist,wer das Kind gezeugt hat, im Gegenteil. ergo: es ist KEINE Falschbeurkundung. Da sich die VaterschAft erst durch die Anerkennung ergibt,kann niemand "Falsches" anerkennen. auch die Mutter wird bei der Zustimmung NiCHT gefragt,ob der Anerkennende auch tatsächlich der Erzeuger ist. und wer nicht gefragt wird,kann auch nicht lügen. Auch der Gesetzgeber duldet die "falschen" Väter. Die Mutterschaft ist klar definiert,wer das Kind gebärt,ist Mutter.Das hat der Gestztgeber bei der Vaterschaft offensichtlich nicht gewollt,sondern stellt die soziale Vaterschaft über die biologische. LG Schru

von Schru am 01.08.2015, 10:02



Antwort auf: Darf mein Lebensgefährte die Vaterschaft anerkennen bei unbekannten vater

definiert,wer Vater eines Kindes ist,da steht nichts von einem Erzuger oder biologischem Vater LG Schru

von Schru am 01.08.2015, 11:54



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