Darf mein Arbeitgeber mich sofort nach der Elterzeit kündigen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf mein Arbeitgeber mich sofort nach der Elterzeit kündigen?

Sehr geehrte Frau Bader, Ich hatte gestern ein Gespräch beim meinen Arbeitgeber, dort habe ich gesagt das ich gerne in Teilzeit arbeiten kommen würde um die Betreuungszeit meines Kindes in der Kita einhalten zu können. Mir wurde dann indirekt nah gelegt das es nicht gehen würde auf Teilzeit da ich ja dann weniger arbeiten würde aufgrund von Krankheit meines Kindes, eigene Krankheit, Urlaub und freie Tage. Als ich das grad geschluckt hatte wurde mir mitgeteilt das es nur als Vollzeitbeschäftigung oder 400€ Basis gehen würde! Die nächste option die er mir noch angeboten hat wäre ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung! Ich bin geschockt... Ich weiß nicht was ich machen soll, da wir finanziell auf meinen Job angewiesen sind! In dem Gespräch wurde auch erwähnt das mein Chef der Meinung ist das eine Mutter für ihr Kind Zuhause sein sollte und mindestens 2 Jahre Elterzeit nehmen müsste! Ich hab jetzt das Gefühl das ich dafür bestraft werden das ich ein Kind bekommen habe und das ich nur ein Jahr Zuhause bleiben wollte um leichter in meinen Beruf wieder Fuß fassen zu können! Können sie mir ein Tipp geben wie ich mich jetzt verhalten soll?

von Julia2807 am 29.06.2012, 10:15



Antwort auf: Darf mein Arbeitgeber mich sofort nach der Elterzeit kündigen?

Hallo, 1. Er muss , wenn keine betriebl. Gründe entgegenstehen, Ihnen einen TZ-Platz anbieten, wenn er mehr als 15 An hat 2. Kündigen kann er, wenn der Betrieb mehr als 10 An (bzw 5, wenn Sie schon vor 2004 dort gearbeitet haben) nur mit einem der Gründe des KSchG Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.06.2012



Antwort auf: Darf mein Arbeitgeber mich sofort nach der Elterzeit kündigen?

Hast Du nur ein Jahr EZ beantragt? Wie groß ist die Fa? (Bei mehr als 15 Mitarbeitern hast Du evtl. Anspruch auf TZ Arbeit!) Auf der andren Seite, ich weiß ja nicht wie viel Du verdient hast, aber hast Du mal ausgerechnet, was "hängenbleibt"? Bei meiner jetzigen TZ Stelle bleibt nicht so viel mehr übrig (ok, ich zahle in die Rente und hätte Anspruch auf ALG1), als wenn ich Minijob arbeiten würde. Hast Du noch ein paar Informationen? LG Peeka

von peekaboo am 29.06.2012, 10:22



Antwort auf: Darf mein Arbeitgeber mich sofort nach der Elterzeit kündigen?

Das unternehmen wo ich arbeite hat ca.180 Mitarbeiter! Um unsere ausstehenden kosten abzudecken reicht mein Gehalt, da mein Mann ja auch berufstätig ist.

von Julia2807 am 29.06.2012, 10:32



Antwort auf: Darf mein Arbeitgeber mich sofort nach der Elterzeit kündigen?

Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn bei dem Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Dann können Sie, wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat, eine Arbeitszeitverringerung verlangen. Wichtig: Sie müssen die Verringerung und den Umfang spätestens 3 Monate vor dem Beginn geltend machen. Dabei sollen Sie auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben. Der Arbeitgeber hat mit Ihnen dann die Angelegenheit zu erörtern und Ihrem Wunsch zuzustimmen und Ihrer Verteilung entsprechend die Arbeitszeit festzulegen. Etwas anderes gilt nur, wenn betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Das liegt insbesondere dann vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit, die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Entscheidung des Arbeitgebers muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitgeteilt werden. Liegt eine schriftliche Ablehnung innerhalb dieses Zeitraums nicht vor, verringert sich die Arbeitszeit in dem von Ihnen gewünschten Umfang. Achtung: Einen Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit haben Sie später nicht mehr. Ihr Arbeitgeber muss Sie allerdings bei der Besetzung eines entsprechend frei werdenden Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigen!

von peekaboo am 29.06.2012, 11:13



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