Darf mein Arbeitgeber einfach meinen Resturlaub und Überstd. ausbezahlen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf mein Arbeitgeber einfach meinen Resturlaub und Überstd. ausbezahlen?

Hallo Frau Bader, am 11.09.2015 beginnt mein Mutterschutz. Mein Arbeitgeber meinte jetzt, dass er mit dem Beginn alles offene, Urlaub und Überstunden, abrechnen würde. Darf er das? Weiterhin habe ich erfahren, dass mein Arbeitgeber bei meinem Gyn angerufen hat und wollte dass er das Beschäftigungsverbot zurückdatiert und somit eine Krankschreibung vom Krankenhaus aushebelt. Sowas geht doch nicht oder? Vielen Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße Blume1015

von blume1015 am 07.09.2015, 16:38



Antwort auf: Darf mein Arbeitgeber einfach meinen Resturlaub und Überstd. ausbezahlen?

Hallo, 1. Die Krankschreibung geht dem BV vor 2. Er will den Urlaub auszahlen? nein, geht nicht. Bei den Überstunden kommt es auf den Vertrag an Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.09.2015



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