Darf mein Arbeitgeber die Auzahlung von ÜS mir verweren? / ET 16.06.2016

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf mein Arbeitgeber die Auzahlung von ÜS mir verweren? / ET 16.06.2016

Hallo Frau Bader, ich bin in der 21 Ssw und habe ein Arbeitsverbot vom Arzt bekommen... Ich habe in den letzten 2 Jahren 152 Überstunden gemacht, obwohl ich nur auf Teilzeit mit 20 Std /Woche arbeiten brauch, laut Vertrag. Ich habe meiner Vorgesetzten mitgeteilt, dass ich 3 Jahre in Elternzeit gehe und meine Überstunden gerne ausgezahlt haben möchte, da ich dieses Geld dringend fürs Baby benötigte... Meine Vorgesetzte meinte dies würde nicht gehen, da ich ein Arbeitsverbot erhalten habe umd somit auch keine Überstunden abbummeln könnte... Sie meinte ich würde diese dann nach meiner Elternzeit abbummeln können, anders würde es nicht gehen... Darf sie über meine Überstunden bestimmen? Ich musste auf Grund von zu wenig Personal Überstunden machen, habe somit Leistung erbracht für die ich nun entlohnt werden möchte! Das ist doch auch mein gutes Recht, oder nicht? Ich hoffe Sie können mir und meiner Familie da weiter helfen.... MfG Nicole

von Nicole M. am 01.02.2016, 13:13



Antwort auf: Darf mein Arbeitgeber die Auzahlung von ÜS mir verweren? / ET 16.06.2016

Hallo, wesentliches zunächst einmal die Frage, was zu den Überstunden bzw. der mir Arbeit vertraglich geregelt ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.02.2016



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