Guten Abend Fr. Bader, ich arbeite in einem großen Unternehmen. Im März 2011 wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt weil mein AG keinen Schonplatz anbieten konnte. Ich wollte jetzt im Juni wieder anfangen mit arbeiten und meine Resturlaub (26 Tage) nehmen. Im März war ich im Personalbüro und man hat mir zugesichert das ich den Resturlaub nehmen kann. Diese Woche habe ich erfahren, das der Resturlaub verfallen sein soll, da zum Zeitpunkt des Beschäftigungsverbotes beantragt und genehmigt war und dieser lt. Aussage der Personalabteilung als genommen gilt.( Der gesamte Urlaub muss im Unternehmen ein 1/4 Jahr vor Ende des Jahres verplant werden). Es wurde vom Betriebsrat genemigt und es hat angeblich auch ein Jurist geprüft. Nun weiß ich nicht was ich machen soll, denn im Gesetz steht das mir der Resturlaub zusteht. Oder gibt es doch Ausnahmen? Denn bis jetzt wurden anderen Mitarbeitern der Resturlaub gewährt. ab März plötzlich nicht mehr. Es kommen in nächster Zeit viele aus dem Erziehungsurlaub wieder. Ich hoffe Sie können mir helfen. Mit freundlichen Grüßen Juliane Enke
von Jule82 am 08.05.2013, 21:15