Hallo Frau Bader, nach der Elternzeit meiner 1. Tochter ging ich seit Jan ´17 Teilzeit arbeiten. Hier wurde ein Änderungsvertrag abgeschlossen, der beinhaltet, dass ich eine 16 Stunden Woche habe. Mo 13-18 Uhr, Di 13-18 Uhr und Fr 12-18 Uhr. In meiner vorherigen Vollzeitbeschäftigung sammelten sich einige Urlaubstage und Überstunden an. Ein Teil wurde mir zu Arbeitsbeginn ausbezahlt, ein Teil blieb auf meinem Stundenkonto stehen, da mündlich vereinbart wurde, dass ich freitags nur von 14-18 Uhr komme und somit wöchentlich zwei Stunden abbaue. Nun bekam ich im März mein zweites Kind und befinde mich seit dem 13.02. im Mutterschutz. Nach Zusendung meines Stundenzettels von Februar, sah ich, dass mein Arbeitgeber mir für die Freitage nur vier Stunden einträgt und somit meine Überstunden weiter schrumpfen, obwohl ich mich im Mutterschutz befinde. Ich bat schriftlich um Korrektur. Gestern erhielt ich ein Schreiben vom Arbeitgeber, dass die Stunden im Mutterschutz weder als Arbeits-, Krankheits- noch Überstunden zu sehen seien. Es sei einfach eine bezahlte Abwesenheit und die Freitage seien nicht zu korrigieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist. Oder doch? Ich freue mich sehr über eine Antwort! Vielen Dank im Voraus!
von blacluc am 14.04.2018, 14:08