Hallo, ich bin neu hier und ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich arbeitete in einer unbefristeten Festanstellung als Chemielaborantin. Seit Juni 2013 bin ich im Beschäftigungsverbot und werde voraussichtlich im Februar entbinden. Ich habe mich für das Studium beworben und eine Zulassung bekommen, d.h. ich möchte im Oktober 2013 zum studieren anfangen. Meine Fragen: Darf ich während des Beschäftigungsverbot studieren? Muss ich dem Arbeitgeber Bescheid geben? Ich möchte drei Jahre Erziehungsurlaub beantragen und in dieser Zeit mein Studium abschließen. Kürzt sich mein Erziehungsgeld, wenn ich studiere? Ich möchte meine Festanstellung nicht verlieren, wenn ich das Studium nicht schaffen sollte, da nicht weiß ob das Studium mit Kind funktioniert so wie ich mir das vorstelle. Ich bedanke mich schon im Voraus für die Antworten. Liebe Grüße
von mebe am 06.08.2013, 21:43