darf man den restlichen Urlaub vorm mutterschutz nehmen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: darf man den restlichen Urlaub vorm mutterschutz nehmen

Hallo Fr.Bader,sie haben auf meine letzte Frage bezüglich urlaubsanspruch geantwortet das ich Urlaubsanspruch ( 2014 ) bis einschließlich den Monat habe indem mein mutterschutz endet. Das wäre bei mir der Juli. Und da ich im Jahr 30 Tage habe wäre das Pro Monat 2,5 Tage ( 30:12 ) Somit habe ich von Jan.bis Juli 17,5 Tage Plus 6 Tage die ich noch 2013 als resturlaub habe. Darf man dann diese 23,5 Tage vor dem mutterschutz nehmen? Mutterschutz gehe ich offiziell am 24.März das heisst ich könnte schon 23,5 Tage eher gehen?

von Tatjana80 am 18.12.2013, 15:16



Antwort auf: darf man den restlichen Urlaub vorm mutterschutz nehmen

Hallo, Sie können es bantragen, haben aber keinen Anspruch drauf. Besser ist es auch, den Urlaub aufzuheben, damit man damit vllt. kurze Zeiträume (zB zwischen erstem u zweitem Kind) überbrücken kann Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.12.2013



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