Hallo! Darf man ALG2 Empfänger zwingen im Ausland zu arbeiten, das zwar in unmittelbarer Nähe ist, aber wo es dann z.B. Schwierigkeiten mit Kindergeld, Steuern etc. gibt? Darf man bei einer solchen Ablehnung gleich um 30% kürzen? Weitere Frage: Darf man gezwungen werden in seinem erlernten Beruf (Geselle) zu arbeiten, aber nur mit Helferslohn? Vielen Dank Nina
Mitglied inaktiv - 07.11.2006, 14:10