Frage: darf man ALG2 Empfänger zwingen..

Hallo! Darf man ALG2 Empfänger zwingen im Ausland zu arbeiten, das zwar in unmittelbarer Nähe ist, aber wo es dann z.B. Schwierigkeiten mit Kindergeld, Steuern etc. gibt? Darf man bei einer solchen Ablehnung gleich um 30% kürzen? Weitere Frage: Darf man gezwungen werden in seinem erlernten Beruf (Geselle) zu arbeiten, aber nur mit Helferslohn? Vielen Dank Nina

Mitglied inaktiv - 07.11.2006, 14:10



Antwort auf: darf man ALG2 Empfänger zwingen..

Hallo, sorr, hier geht es nur um Fragen r-u-b Liebe Grüsse, Nb

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.11.2006



Antwort auf: darf man ALG2 Empfänger zwingen..

Hallo es gibt in den meisten städten Arbeitslosenzentren die unabhangig arbeiten und kostenlose Auskünfte geben.

Mitglied inaktiv - 07.11.2006, 22:44



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