Darf im Mutterschutz zusätzliches Einkommen erzielt werden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf im Mutterschutz zusätzliches Einkommen erzielt werden?

Liebes Expertenteam, ich, freiberuflich tätig, habe – wie ich gerade erfahren habe – Anspruch auf volles Mutterschaftsgeld von meiner KK. Da meine KK-Beraterin mir allerdings vor ein paar Wochen noch sagte, dass ich während dieser Zeit lediglich Krankenhaustagegeld, also 13 Euro/Tag, erhalte, habe ich meinen Auftraggebern Bescheid gegeben, auch während der Mutterschutzfristen weiterzuarbeiten. Im Zweifelsfalls sogar bis zu den Presswehen. Denn 13 Euro pro Tag? Puh, wenig. Zu wenig. Jetzt erhielt ich gestern (wie bereits im ersten Satz erwähnt) die Info, dass ich eben doch volles Mutterschaftsgeld, also die 70% meines durchschnittlichen Einkommens, erhalte. Das Problem jedoch: Mein Mutterschutz gilt bereits seit zwei Tagen, ich habe aber Aufträge angenommen für die nächsten drei Wochen. Daher nun meine Frage: Werden alle Einkünfte, die ich aus meiner Freiberuflichkeit beziehe, auf das Mutterschaftsgeld angerechnet? …was im Umkehrschluss bedeutet, dass ich während dieser Zeit unentgeltlich, quasi für umsonst arbeite? Oder kann ich unbegrenzt während des Bezugs von Mutterschaftsgelders dazuverdienen? Leider drängt meine Frage ein wenig, weil ich selber erst sehr spontan und kurzfristig Bescheid bekommen habe... 1.000 Dank!

von cat.power am 27.02.2014, 12:05



Antwort auf: Darf im Mutterschutz zusätzliches Einkommen erzielt werden?

Hallo, wie sind Sie denn wo kk-versichert? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.03.2014



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