Ich habe meinen Teilzeitantrag 6 Monate vor Ablauf der 24-monatigen Elternzeit gestellt. Es wurde ihm nicht (!) zugestimmt. Ich habe lediglich eine E-Mail erhalten in der steht dass die Stundenzahl noch besprochen werden müsse. Darf ich diesen Teilzeitantrag nun wieder zurückziehen? Bzw. darf ich ihn zurückziehen und gleichzeitig das dritte Elternzeitjahr beantragen? Vielen Dank!
von lulaloca am 03.05.2017, 01:01