Hallo,
ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen, mein Sohn wurde am 19.12.2011 geboren und mich würde interessieren ob ich jetzt wieder als Teilzeit arbeiten gehen könnte (in meinem Beruf) oder muss ich jetzt die 2 Jahre zuhause bleiben?
Danke schon mal
LG
von
Lina!!!
am 30.04.2012, 15:36
Antwort auf:
darf ich in der Elternzeit arbeiten?
Hallo,
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.05.2012
Antwort auf:
darf ich in der Elternzeit arbeiten?
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von
peekaboo
am 30.04.2012, 17:34