Hallo liebe Frau Bader, Ich habe vor 4 Wochen ein Baby bekommen und frage mich, ob ich im Mutterschutz arbeiten darf. Mein Fall ist vielleicht etwas komplizierter. Ich bin bei meinem Arbeitgeber unständig beschäftigt (quasi frei) und arbeite auf Lohnsteuer. Daher bekomme ich auch alle Leistungen des Mutterschutzes wie quasi ein Festangestellter. Da ich aber nicht täglich gearbeitet habe, habe ich auch immer nebenbei noch ein paar Jobs auf Rechnung als Freie gemacht. Nun die Frage: darf ich denn die freie Tätigkeit im Mutterschutz weiterhin ausüben? Ich freue mich auf Antwort, viele Grüße, die Andrea
von Andy16 am 26.11.2014, 16:06