Ich habe 3 Jahre EZ eingereicht und Basis-Elterngeld und bekomme monatlich 900€ ausgezahlt auf ein Jahr. Wenn ich ab dem zweiten Jahr 30 Std./mon. in Teilzeit arbeiten gehe, darf ich das Geld der Teilzeittätigkeit von ca 300€ komplett behalten oder wird mir da etwas abgezogen bzw. geht das überhaupt ?! Diese Teilzeittätigkeit ist noch nicht angemeldet und würde ich dann erst entscheiden wenn mein Sohn bereit ist einmal in der Woche mal für 4 std bei der Oma zu bleiben.
von Zitronenfalter13 am 03.01.2019, 15:32