Darf ich die Kindesmutter aus meiner Wohnung verweisen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf ich die Kindesmutter aus meiner Wohnung verweisen?

Guten Tag Frau Bader, Seit 5 Jahren lebe ich getrennt von meiner Noch-Ehefrau. Die Kinder leben seither bei mir. Zwischenzeitlich ist meine Ex ausgezogen. Dachdem sie sich damals von ihrem Freund getrennt hat und wir ein freudschaftliches Verhältnis aufgebaut haben, fragte ich sie im Interesse der Kinder (mittlerweile 9 + 11 Jahre), ob sie wieder zu uns ziehen möchte. Sie kam wieder zu uns und bezog die DG-Etage mit Nutzung meiner Küche im EG. Der Scheidungstermin steht in naher Zukunft. Mittlerweile sind die Fronten in Bezug auf die Kinder derart verhärtet, dass es für die Kinder nicht mehr zumutbar ist die Situation zu ertragen. Da ich nach ihrem damaligen Auszug einen neuen alleinigen Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen habe, möchte ich nun gerne wissen, welche Rechte ich habe. Sie sagt, sie wird nicht ausziehen, da sie sonst ihre Rechte an den Kindern verliert. Mein Anwalt sagt mir, dass sie in der ehelichen Wohnung lebt und somit die gleichen Rechte hat wie ich. Aber ich bin doch alleiniger Mieter. Für die Kinder ist die Situation absolut schlimm, zumal sie die Kinder fragt, wo sie lieber leben möchten usw. Doch meinem Anwalt gegenüber hat sie mich und meine Erziehung in höchsten Tönen gelobt. Sie betonte damals, dass sie möchte, dass die Kinder weiter bei mir leben. Nun sieht das plötzlich anders aus. Alles ihre früheren Argumente und Erkenntnisse werden nun um 180 ° gedreht. Doch welche Möglichkeit habe ich, sie aus meiner Wohnung zu bekommen? oder muss ich ggf. selber mit den Kindern ausziehen? Ich hoffe, dass Sie mir wenigstens einige Fragen beantworten können. Mit freundlichen Grüßen

von fiski1970 am 17.03.2013, 10:31



Antwort auf: Darf ich die Kindesmutter aus meiner Wohnung verweisen?

Hallo, da Sie einen Anwalt haben, darf ich nichts sagen... Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.03.2013



Antwort auf: Darf ich die Kindesmutter aus meiner Wohnung verweisen?

Du bist alleiniger Mieter, von daher kannst Du sie der Wohnung verweisen. Anständige Frist, lass Deinen Anwalt das aufsetzen. Wer bekommt das Kindergeld ? Zahlt sie UNterhalt ? Sie war ja weg, da muss das ja geregelt worden sein. Ihr lebt in Trennung, Scheidung ist eingereiicht, die Kinder haben ihren Lebensmittelpunkt bei Dir immer gehabt.

von Sternenschnuppe am 17.03.2013, 11:13



Antwort auf: Darf ich die Kindesmutter aus meiner Wohnung verweisen?

Nicht ganz. Bei Ehepartnern wird häufig davon ausgegangen, daß die Wohnung beiden "gehört", auch wenn nur einer den MV unterschrieben hat. Ausziehen solltest Du nicht, die Kinder mitnehmen darfst Du nicht. Dein Anwalt sollte eine Klage auf Zuweisung der Ehewohnung stellen. Wenn Du nachweisen kannst, daß die Noch-Frau schon mal ausgezogen war (war sie umgemeldet? Wäre hilfreich!) und daß Du die Wohnung finanziell halten kannst (kann sie das mit ihrem Einkommen?) hast Du gute Karten. Und im allgemeinen bleiben die Kinder dann bei dem, der ihnen die gewohnte Umgebung erhalten kann. (Deswegen wäre ein Auszug Deinerseits unklug, und deswegen will Deine Frau auch nicht raus.) Wenn es sehr heftig zugeht, wäre ein Eilantrag eine Option. Ob der allerdings durchgeht ist schwer zu sagen. Probieren würde ich es.

von Strudelteigteilchen am 17.03.2013, 11:26



Antwort auf: Darf ich die Kindesmutter aus meiner Wohnung verweisen?

Auch wenn man nicht in einem Mietvertrag für eine Wohnung steht kann der Andere einen nicht einfach der Wohnung verweisen wenn man in dieser LEBT! Etwas anderes wäre es wenn sie nur zu besuch wäre. Das einzige was Du machen kannst ist ihr mit einer realistischen Frist zu 'kündigen'. Sie könnte, solltest Du sie einfach so der Wohnung verweisen, eine Verfügung vom Gericht holen dass sie da bleiben kann (geht innerhalb von wenigen Stunden). Setzte Ihr SCHRIFTLICH eine Frist bis wann sie ausziehen soll, da die Wohnung Deine sei, am besten mit Deinem Anwalt zusammen. realistische Frist ist natürlich sehr abhängig vom Wohnort, denn sie muss nicht in die nächstbeste bleibe ziehen, sondern soll sich schon ganz normal etwas suchen können. Das es sich nicht um eine eheliche Wohnung handelt kann man ja nachweise weil es zuerst einen gemeinsamen Mietvertrag gab und dann einen neuen nur auf Dich. LG Sabine PS: Ich weiss das so genau weil eine Freundin von mir mal genau in der Situation war in der Deine 'Frau' jetzt ist - mit dem Unterscheid dass sie nicht verheiratet waren und er vormittags meinte abends käme er mit seiner neuen Freundin in SEINE Wohnung und bis dahin habe sie nicht mehr da zu sein. Das sah das Gericht allerdings nicht so. Da sie bereits eine neue Bleibe hatte, allerdings erst 1 1/2 Monate später einziehen konnte, entschied das Gericht innerhalb von einer Stunde per Eilantrag dass sie die restliche Zeit noch dableiben dürfe. Und das auch gegen den Willen des Vermieters - der war auf der Seite ihres Ex-Freundes.

Mitglied inaktiv - 17.03.2013, 13:41



Antwort auf: Darf ich die Kindesmutter aus meiner Wohnung verweisen?

Wenn die Ehefrau behauptet, daß ihr Wiedereinzug ein Versöhnungsversuch war, ist es doch wieder eine Ehewohnung - und er hat ein Nachweisproblem, daß dem nicht so war. Ich würde dennoch einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung stellen - das ist nämlich auch eine Frage der Fristen. Bei mir hat es nach Antrag immer noch fast ein Jahr gedauert, bis ich den Kerl los hatte. Der Eilantrag wurde abgewiesen, obwohl hier mehrfach die Polizei vor der Tür stand. Die Ansicht des Richters war, daß zwei erwachsene Menschen sich doch vernünftig verhalten können sollten - nun ja, Theorie und Praxis. Hilfsweise kann der Anwalt gleichzeitig den (mündlichen) Untermietvertrag fristgerecht kündigen. Dann greift eines von beiden sicher - Untermietvertrag, falls keine Ehewohnung, Zuweisung, falls eben doch - und die Frau ist so oder so draußen. Dauert halt, von heute auf morgen geht da nichts, so oder so nicht.

von Strudelteigteilchen am 17.03.2013, 13:55



Antwort auf: Darf ich die Kindesmutter aus meiner Wohnung verweisen?

Lieben Dank für Eure zahlreichen Antworten. einige kleine Dinge möchte ich etwas feiner definieren. 1. Sie war ausgezogen und umgemeldet. Fast ein Jahr und lebte in zwei unterschiedlichen Wohnungen. 2. Sie ist bei mir nicht eingezogen, weil wir uns wieder entgegen kommen. Es stand einzig und Allein im Vordergrund, dass sie öfters mal zwischendurch auch abends bei den Kindern sein konnte. Allerdings sah die Praxis so aus, dass sie ihr Party- und Männerleben zzgl. Karriere lebte. Wenn mal niemand Zeit für sie hatte, dann erinnerte sie sich auch mal für mehrere Stunden an ihre Kinder. Die Kinder haben an 365 Tagen im Jahr bei mir gelebt. 3. Es ist meines Erachtens keine eheliche Wohnung, da sie bereits mit ihrem neuen Partner zusammen lebt. In meiner Wohnung. Ich komme zwar gut mit ihm klar. Aber dennoch ist da nichts eheähnliches. 4. Wo hört die Zumutbarkeit auf? Ich mache mir ernsthaft Sorgen um meine Kinder. Sie hat neulich - entgegen meinem Wunsch - meine fast 11-jährige Tochter gefragt, ob sie das Wechselmodell leben möchte. "Papa möchte, dass wir uns nur alle 14 Tage am WE sehen..." Meine Kleine war natürlich mit dieser Frage völlig überfordert. Klar, dass ein Kind am liebsten gar keine Trennung möchte. Aber meine Ex steht auch noch zu ihrer Frage und meint, dass ein 11-jähriges Kind entscheiden dürfte, wo es leben möchte. Sie geht über Leichen. Heute hat sie meine Kleine im Treppenhaus getroffen und unter Tränen zu ihr gesagt, sie solle schnell wieder rein gehen sonst würde Papa noch schimpfen.... Dieses Biest. Nie würde ich schimpfen, wenn meine kleinen ihre mutter sehen wollen! Tja, ich werde berichten, wenn es Neues gibt.

von fiski1970 am 17.03.2013, 21:33



Antwort auf: Darf ich die Kindesmutter aus meiner Wohnung verweisen?

Du musst sicherlich nicht tolerieren, dass sie in Deiner Wohnung mit ihrem neuen Freund wohnt. Ab zum Anwalt und Frist zum Auzug setzen lassen. Was war in der Zeit wo sie woanders gemeldet war, hat sie da UNterhalt bezahlt, wer bekommt das Kindergeld ? Alles Merkmale dafür bei wem die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben. Und zum Jugendamt würde ich auch sofort, gemeinsames Gespräch, sie soll aufhören die Kinder zu manipulieren. Zeigt auch gleich Deine Lösungsbereitschaft.

von Sternenschnuppe am 18.03.2013, 11:29



Antwort auf: Darf ich die Kindesmutter aus meiner Wohnung verweisen?

Hallo Sternschnuppe, die kinder haben klar ihren Lebensmittelpunkt bei mir. Ich bekomme das Kindergeld. Unterhalt hat sie nie in voller Höhe gezahlt, da ich ihr immer wieder entgegen gekommen bin. Sie hat noch vor ca. 6 Monaten als ich die Scheidung einreichte meinem Anwalt vorgeschwärmt, wie froh sie ist, mich als Vater der Kinder zu haben, das es den kleinen bei mir ja so gut gehe usw. Sie machte selber den Vorschlag, die Kinder alle 14 Tage Wochenends bei sich haben zu wollen. Jetzt zahlt sie auch nur knapp 1/3 des Unterhaltes. Da ich mehr gefordert habe, kam sie plötzlich mit Krieg. Tja - wenn es ums schnöde Geld geht.... Und dabei bin ich verpflichtet, den Kindesunterhalt im Interesse der Kinder einzufordern.

von fiski1970 am 18.03.2013, 13:06



Antwort auf: Darf ich die Kindesmutter aus meiner Wohnung verweisen?

Von daher ist unstrittig bei wem die Kinder leben. Anwalt, Frist setzen und klären ob Du den Typen gleich vor die Tür setzen kannst. Und auf jeden Fall zum Jugendamt, damit die sehen dass Du Dich im Interesse der Kinder um Lösungen bemühst und Rat suchst, Hilfe zulässt.

von Sternenschnuppe am 18.03.2013, 13:30



Antwort auf: Darf ich die Kindesmutter aus meiner Wohnung verweisen?

Das JA ist leider hier recht behäbig. Mein Anwalt meinte auch schon, dass es da sicherlich noch Probleme geben wird. Aber ich hab mich diesbezüglich zumindest schon mit dem JA in Verbindung gesetzt.

von fiski1970 am 18.03.2013, 13:35



Antwort auf: Darf ich die Kindesmutter aus meiner Wohnung verweisen?

Sehr geehrte Frau Bader, Dennoch vielen Dank für das Bereitstellen dieses Forums. Manchmal helfen schon die Antworten der anderen Teilnehmer zum Verstehen. Manchmal ist es auch einfach gut, seine Sorgen aus einer anderen losgelösten Perspektive zu betrachten. Danke.

von fiski1970 am 18.03.2013, 14:25



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